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Vierter Krankenhausplan: Nonnemacher übergibt neuen Feststellungsbescheid an das Oder-Spree-Krankenhaus Beeskow

Vierter Krankenhausplan: Nonnemacher übergibt neuen Feststellungsbescheid an das Oder-Spree-Krankenhaus Beeskow (Land Brandenburg).



Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat heute dem Oder-Spree-Krankenhaus Beeskow einen Besuch abgestattet und auch dort den neuen Feststellungsbescheid an die Einrichtung übergeben. Dieser basiert auf dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg, der seit dem 1. August in Kraft ist und den
Kliniken Planungssicherheit für die kommenden Jahre verschafft.

Nonnemacher: „Die demografische Entwicklung stellt insbesondere Krankenhäuser
in ländlichen Regionen vor große Herausforderungen. Mit dem Krankenhausplan
reagieren wir auf diese Entwicklung und unterstützen die Einrichtungen gezielt
dabei, sich zu ambulant-stationären Gesundheitsanbietern vor Ort zu entwickeln.
So bündeln und stärken wir die Ressourcen und sorgen für eine hervorragende
medizinische Versorgung in allen Teilen Brandenburgs.“

Das Oder-Spree-Krankenhaus Beeskow ist ein Krankenhaus der Grundversorgung in
öffentlicher Trägerschaft. Grundversorger sollen in jeder Region wohnortnah die
Versorgung für die am häufigsten auftretenden Krankheiten absichern. In der
Regel wird neben der Inneren Medizin und Chirurgie ein weiteres Fachgebiet
geführt, welches das Leistungsangebot ergänzt. Im Oder-Spree-Krankenhaus rundet
die Orthopädie als Teil der Chirurgie das Versorgungsangebot ab.

Mit dem Vierten Krankenhausplan sinkt die Gesamtbettenkapazität des Hauses
gemäß der Bedarfsanalyse leicht von 129 auf 124 Betten (Innere Medizin -2 auf
71 Betten, Chirurgie inklusive Orthopädie -3 auf 53 Betten).

Michael Rochow, Geschäftsführer des Oder-Spree-Krankenhauses: „Ich bedanke mich
für den persönlichen Besuch von Frau Nonnemacher, die hiermit die Wichtigkeit
auch kleinerer Krankenhäuser im Flächenland Brandenburg unterstreicht. Erst
kürzlich hat das Oder-Spree Krankenhaus in der Pandemie und auch in den
unterschiedlichsten Impfkampagnen gezeigt, was es im Rahmen der lokalen und
kommunalen Gesundheitsversorgung leisten kann. Damit wir das trotz der
permanent steigenden Anforderungen an die Krankenhäuser auch in Zukunft
ermöglichen können, ist die Unterstützung der Landes- und Bundespolitik ein
entscheidender Faktor.“

Der Vierte Krankenhausplan wurde im Juni von der Landesregierung beschlossen
und ist seit dem 1. August in Kraft. Mit dem Papier wurde Neuland beschritten,
denn zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen
Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt. Ziel ist die Sicherung
einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit
Krankenhausleistungen. Im Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66
Standorten aufgenommen. 22 davon befinden sich in öffentlicher, 19 in privater
und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft.

Der Plan legt die Eckpfeiler der Krankenhausplanung für die nächsten Jahre
fest. Er sieht eine Aufstockung der Gesamtbettenkapazität im Land gegenüber der
Planung von 2017 von 16.896 auf 17.666 Betten vor. 15.694 dieser Betten sind
vollstationär, 1.972 teilstationär.

Quelle: Land Brandenburg, 21.08.2021

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