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Wandel sei ohne Gefährdung der wohnortnahen Versorgung möglich

Vorhaltepauschalen der Kliniken am Bedarf der Bevölkerung orientieren (AOK Bundesverband).



Zum heutigen Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann: „Das heutige Treffen hat viele Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Reform offengelassen. Klar ist aber: Die Krankenhausreform muss einen klaren Beitrag zur Modernisierung der Krankenhausstrukturen leisten. Die bundeseinheitlich und verbindlich vorgegebenen Leistungsgruppen, die als Basis für die Auszahlung der Vorhaltepauschalen dienen sollen, sind der richtige Weg. Diese Verknüpfung von Planung und Finanzierung bietet die Chance, dass die qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhaus-Leistungen gelingt.

Bei der verbindlichen Definition der Leistungsgruppen darf es allerdings keine faulen Kompromisse geben, die am Ende doch wieder Gelegenheitsversorgung auf Kosten der Sicherheit von Patientinnen und Patienten möglich machen. Gerade komplizierte und anspruchsvolle Eingriffe wie Krebsoperationen, aber auch Notfallbehandlungen sollten nur noch an spezialisierten Standorten durchgeführt werden dürfen, die das nötige Know-how, die richtige technische Ausstattung und das entsprechend qualifizierte Personal vorweisen können. Die Analyse der Regierungskommission hat letzte Woche eindrucksvoll gezeigt, dass dieser dringend notwendige Wandel ohne Gefährdung der wohnortnahen Versorgung möglich ist.

Wichtig ist zudem, dass sich die Geldströme für die Krankenhäuser künftig nach dem Bedarf der Bevölkerung in der jeweiligen Region richten. Daher ist es gut, dass die Vorhaltepauschalen künftig unabhängig von der Zahl der erbrachten Fälle ermittelt werden sollen. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes muss darüber hinaus zwingend festgeschrieben werden, dass sich die Versorgungsaufträge für die Kliniken und die daran gekoppelten Vorhaltepauschalen in Zukunft am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung orientieren. Sonst droht statt einer bedarfsorientierten Zuweisung der Vorhaltemittel ein politischer Basar über die Höhe und Verteilung der Vorhaltepauschalen. Das muss dringend vermieden werden.“

Quelle: AOK Bundesverband, 29.06.2023

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