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Weniger als die Hälfte der Klinischen Krebsregister am Jahresende voll arbeitsfähig

Weniger als die Hälfte der Klinischen Krebsregister am Jahresende voll arbeitsfähig (GKV-Spitzenverband).



In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes deutliche Kritik an dem schleppenden Aufbau der Klinischen Krebsregister geäußert. Lediglich die Klinischen Krebsregister in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland konnten bis Ende des Jahres 2019 alle geforderten Förderkriterien
erfüllen, was aus Sicht der sozialen Selbstverwaltung unbefriedigend ist. Diese Kriterien sind die
gesetzliche Voraussetzung, damit die Krankenkassen künftig regelhaft die Arbeit
der Klinischen Krebsregister finanzieren dürfen.

Auf Basis der im Gutachten des Prognos-Instituts enthaltenen Prognose ist nach
jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass auch am Ende der vorgesehenen
Nachbesserungsfrist zum Jahresende lediglich in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Schleswig-Holstein alle notwendigen Kriterien erfüllen werden. 10 von 18
Registern werden die Bedingungen auch nach sieben Jahren des von der
gesetzlichen Krankenversicherung finanziell geförderten Aufbaus voraussichtlich
nicht erfüllt haben.

Dazu erklären die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des
GKV-Spitzenverbandes:

„Für die Medizin sind Krebsregister eine wertvolle Hilfe und sie leisten einen
besonderen Beitrag im Kampf gegen Krebs“, so Uwe Klemens. „Wir fordern die
Länder und Register auf“, so Dr. Volker Hansen, „umgehend ihre gesetzlichen
Verpflichtungen zu erfüllen, damit die Register ihre wichtige Aufgabe für die
Menschen wahrnehmen können“.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 02.09.2020

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