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Wettbewerbsdruck steigt - Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) muss kommen

Wettbewerbsdruck steigt - Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) muss kommen (VdEK).



Zur aktuellen Diskussion zur Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im ersten Halbjahr 2019 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): Alle Kassenarten außer der Knappschaft Bahn-See sind im ersten Halbjahr 2019
ins Minus gerutscht. Das Defizit betrug eine halbe Milliarde Euro. Daran zeigt
sich: Die Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
zieht weiter an. Allein bei den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH,
hkk, HEK) stiegen die Leistungsausgaben mit +4,81 Prozent im 1. Halbjahr 2019
erneut stärker als die Einnahmen mit +3,66 Prozent.

GKV-FKG rasch ins Gesetzgebungsverfahren einbringen
Durch die Kostenentwicklung steigt auch der Wettbewerbsdruck zwischen den
Krankenkassen. Denn der bestehende Finanzausgleich Morbi-RSA benachteiligt vor
allem Ersatzkassen, BKKn und IKKn. Abhilfe soll hier das
Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) schaffen. Die Ersatzkassen erwarten, dass
dieses nun möglichst rasch ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.
Abstriche an dem Gesetzentwurf darf es nicht geben. Kernelemente des
Gesamtpakets sind die „Vereinheitlichung der Kassenaufsicht“ und die „Reform
des Morbi-RSA“.

Kostenwirkungen der Gesetze bedenken
Die Bundesregierung hat viele positive gesetzgeberische Akzente im
Gesundheitsbereich gesetzt. Etwa durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpsG)
und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welche zu einer
strukturellen Verbesserung der Versorgung führen. Doch dürfen die finanziellen
Wirkungen der Gesetzgebung nicht außer Acht gelassen werden. Dies gilt
insbesondere für Vorhaben, die nicht per se zu einer Verbesserung der
Versorgung führen, etwa die Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung. Nicht
akzeptabel ist beispielsweise, dass die Prüfquote der Krankenkassen bei den
Krankenhäusern von heute rund 17 Prozent auf 10 Prozent ab 2020 gesetzlich
begrenzt werden soll. Gleichzeitig bleibt aber die von den Krankenkassen zu
zahlende Aufwandspauschale erhalten. Diese Regelungen bergen das Risiko von
Mehrausgaben von über eine Milliarde Euro bei den Krankenkassen, die von den
Versicherten über Beitragserhöhungen zu zahlen sind.“

Quelle: VdEK, 27.08.2019

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