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Neuer Haustarifvertrag am Uniklinikum Dresden mydrg.de





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Neuer Haustarifvertrag am Uniklinikum Dresden

Das Uniklinikum Dresden und der Marburger Bund einigen sich auf einen neuen Haustarif (Medieninformation).



Gehälter für ärztliches Personal steigen 2023 in zwei Stufen um insgesamt fünf Prozent. Zahl der Bereitschaftsdienststunden wird gedeckelt und bei deren Überschreiten Zeitgutschriften eingeführt. Ärztinnen und Ärzte erhalten als Inflationsausgleich eine steuerfreie Einmalzahlung. Das
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und der Marburger Bund Landesverband Sachsen haben sich auf die Änderung des Haustarifvertrages für
die hier beschäftigten Ärztinnen und Ärzte geeinigt. Vorbehaltlich der
Zustimmung der übergeordneten Gremien werden die Tabellenentgelte in zwei
Stufen erhöht und es wurde eine Einmalzahlung vereinbart. Weitere wesentliche
Bestandteile des Vertrags sind Neuregelungen der Bestimmungen zur
Regelarbeitszeit sowie zu den Bereitschafts- und Rufdiensten der Ärztinnen und
Ärzte und neue Festlegungen zur Gestaltung der Dienstpläne. Der neu
ausgehandelte Tarifvertag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Nachdem wir im Februar mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine
Tarifverständigung für das nicht-ärztliche Personal aushandeln konnten, sind
nun auch die Vereinbarungen für die im Uniklinikum tätigen Ärztinnen und Ärzte
unterschriftsreif. Die jetzt ausgehandelten vertraglichen Regelungen schaffen
die Grundlage dafür, besser als bisher Überlastsituationen wirksam zu
vermeiden“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Dresdner
Uniklinikums. „Wir haben damit ein Paket geschnürt, das den besonderen
Bedürfnissen der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gerecht wird.“

Die Einigung sieht steigende Entgelte in zwei Stufen vor: Rückwirkend zum 1.
Januar 2023 steigen die Gehälter des ärztlichen Personals um drei Prozent. Eine
weitere Erhöhung um zwei Prozent folgt am 1. Juli. Hinzu kommt eine mit dem
Juni-Gehalt steuerfrei ausgezahlte Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro.

Die Neuregelungen zu den Bereitschaftsdiensten der Ärztinnen und Ärzte des
Uniklinikums sehen eine reduzierte Obergrenze dieser Dienste von 96 Stunden pro
Monat vor. Diese Zahl darf nur in dem Fall überschritten werden, in der die
Patientensicherheit in Gefahr geraten könnte. Werden aus diesem Grund weitere
Dienststunden angeordnet, erhalten die Mitarbeitenden für diese Mehrleistung
Zeitzuschläge auf ihr Arbeitszeitkonto. Diese können dann zu einem späteren
Zeitpunkt als Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Um arbeitsfreie
Zeiten besser planen zu können, haben sich Uniklinikum und Marburger Bund zudem
auf neue Regeln beim Erstellen der Dienstpläne geeinigt, die künftig mit einem
Vorlauf von sechs Wochen zu finalisieren sind. Im Falle kurzfristiger
Änderungen wird dies ebenfalls mit einem Zeitzuschlag kompensiert.

„Wie bereits im Fall des nicht-ärztlichen Personals haben wir bei den neuen
Regelungen des Haustarifvertrags genau auf die Aspekte geschaut, welche die
Ärztinnen und Ärzte im Arbeitsalltag wirksam entlasten können und mit denen
sich die Work-Life-Balance verbessern lässt“, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer
Vorstand des Universitätsklinikums. „Wir glauben, gute wie praktikable Lösungen
für alle Beteiligten gefunden zu haben. Dies ist nicht nur im Sinne eines
weiterhin gut und effizient arbeitenden Klinikums sowie zufriedener
Mitarbeitender, sondern auch ein Signal dafür, dass wir weiterhin ein
attraktiver Arbeitgeber sind.“

Quelle: Medieninformation, 06.04.2023

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