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Cybersicherheit in Krankenhäusern Teil 2: vom Normalfall zum Notfall

Cybersicherheit in Krankenhäusern Teil 2: vom Normalfall zum Notfall (Springer).



Cybervorfälle bedrohen Krankenhäuser sämtlicher Größen. Daher gelten für sie besondere Rechtspflichten. Krankenhäuser müssen bereits im Normalfall IT-Schutzmaßnahmen ergreifen. Krankenhäuser, die Kritische Infrastrukturen darstellen, müssen die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig nachweisen. Bei
einem Cybernotfall müssen alle Krankenhäuser aktiv werden. Denn regelmäßig ergeben sich Melde- und Benachrichtigungspflichten aus der DS-GVO.
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Quelle: Springer, 10.08.2022

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