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Behandlungsfehler in Hessen: Bilanz 2021

Die AOK Hessen bilanziert zu Behandlungsfehlern im Jahr 2021 (Pressemeldung).



Die Menschen in Hessen müssen im Falle eines vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers nicht ohne Unterstützung um ihr gutes Recht kämpfen. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen dabei an ihrer Seite. Darauf weist die AOK Hessen hin. Allein bei der hessischen Gesundheitskasse sind derzeit rund 1.100
solcher Fälle in Bearbeitung. Die Quote der durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung bestätigten Behandlungsfehler lag 2021 bei 25 Prozent. Über
1,8 Millionen Euro konnten durch die AOK Hessen erfolgreich zurückgefordert
werden.

Bei Behandlungsfehlern an die Krankenkasse wenden
„Wenn Ärztinnen oder Ärzte Fehler machen, fühlen sich unsere Versicherten
häufig verunsichert und haben viele Fragen. Wie kann man den Verdacht beweisen?
Welche Chancen hat man überhaupt? Wie geht man konkret vor? Meine Empfehlung:
Betroffene sollten sich zunächst unbedingt an ihre Krankenkasse wenden“, sagt
Robin Diedering, der für das Behandlungsfehlermanagement der AOK Hessen
verantwortlich ist.

Nach einem Erstgespräch, in dem die Versicherten über grundsätzliche Fragen der
Arzthaftung und der Patientenrechte aufgeklärt würden, folge eine genaue
Überprüfung des Falles durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MD). Die AOK fordere dazu zunächst sämtliche Unterlagen bei den beteiligten
Medizinerinnen und Medizinern an.

„Das gesamte Verfahren ist für unsere Versicherten natürlich kostenfrei. Am
Ende steht ein wissenschaftliches Gutachten, in dem das Vorliegen eines
Behandlungsfehler entweder bejaht oder ausgeschlossen wird“, sagt Diedering.

Die Quote der durch den MD bestätigten Behandlungsfehler ist dabei alles andere
als niedrig – sie lag 2021 bei 25 Prozent. „Das zeigt: Viele Menschen wenden
sich dann an uns, wenn auch wirklich Grund dafür besteht“, sagt Diedering.

Auch Fehler in der Pflege können geprüft werden
Falls der MD einen ärztlichen Behandlungsfehler erkennt, rät die AOK Hessen zum
Einschalten einer geeigneten und auf das Thema spezialisierten Anwältin oder
eines Anwalts. Auch hier steht die Gesundheitskasse mit Rat und Tat zur Seite,
etwa beim Einholen weiterer Expertisen.

In Einzelfällen und in enger Abstimmung mit dem Anwalt des Geschädigten könne
es auch sinnvoll sein, den umgekehrten Weg zu gehen und abzuwarten, bis die
betroffene Krankenkasse ihre Ansprüche durchgesetzt habe. „Eigene Forderungen
sind dann viel leichter geltend zu machen. Aber auch das beraten wir mit
unseren Versicherten in einem ausführlichen Erstgespräch“, sagt Robin
Diedering.

Die AOK Hessen konnte im letzten Jahr über 1,8 Millionen Euro erfolgreich von
Schädigern zurückfordern, die fehlerhafte Leistungen erbracht haben. Und: Der
Service der AOK bezieht sich nicht nur auf die Prüfung ärztlicher
Behandlungsfehler im Krankenhaus oder der Praxis.

Ebenfalls geprüft werden können etwa Verdachtsfälle von Fehlern in der Pflege,
bei vermuteten Fehlern von z.B. Physiotherapeuten oder Hebammen, aber auch bei
dem Verdacht eines Produktfehlers, etwa nicht korrekt funktionierende
Herzschrittmacher oder defekte Hüftprothesen.

Quelle: Pressemeldung, 04.01.2023

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