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Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III

Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Patientinnen, die an einem Lipödem im Stadium III leiden, können zukünftig unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion ambulant oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden. Den entsprechenden Beschluss einschließlich begleitender Vorgaben zur Qualitätssicherung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag
in Berlin. Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024
befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege
geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden. Sobald
die Studienergebnisse vorliegen, wird der G-BA abschließend zur Methode für
alle Stadien der Erkrankung entscheiden.

„Mit der heutigen Entscheidung setzen wir die Forderung des Bundesministers für
Gesundheit nach Einschluss der Liposuktion um und schaffen eine
Versorgungsmöglichkeit für Patientinnen mit Lipödem im Stadium III –
notwendigerweise mit strengen Vorgaben zur Qualitätssicherung und zunächst
befristet. Zugleich führen wir die Erprobungsstudie fort, die uns die zwingend
nötigen Informationen für eine zuverlässige Abwägung von Nutzen und Schaden der
Methode liefern soll, die wir für eine endgültige Beschlussfassung so dringend
benötigen“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende
des Unterausschusses Methodenbewertung des G-BA.

Voraussetzungen
Das Lipödem ist eine krankhafte Fettvermehrungsstörung, die an Armen und Beinen
auftreten kann und insbesondere im Stadium III zu starken Schmerzen und
Bewegungseinschränkungen führt. Die Krankheit tritt nahezu ausschließlich bei
Frauen auf. Es gibt keine belastbaren Schätzungen, wie viele Frauen an einem
Lipödem leiden.

Für eine gesicherte Diagnose des Lipödems im Stadium III muss die behandelnde
Ärztin oder der behandelnde Arzt folgende Symptome feststellen: Die Patientin
leidet an einer übermäßigen Fettgewebsvermehrung mit überhängenden
Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut und einem Druck-​ oder Berührungsschmerz
im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten, wobei Hände und Füße nicht
betroffen sind. Vor einer Operation des Lipödems im Stadium III muss über einen
Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie (z. B. Lymphdrainage,
Kompression, Bewegungstherapie) kontinuierlich durchgeführt worden sein. Wenn
trotz der konservativen Therapie keine Linderung der Beschwerden eintritt, kann
die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Durchführung einer
Liposuktionsbehandlung verordnen.

Qualitätssicherung
Als Maßnahme zur Qualitätssicherung hat der G-BA unter anderem festgelegt, dass
vor dem ersten Eingriff eine Operationsplanung erfolgen und dokumentiert werden
muss. Darin werden die zu behandelnden Körperareale der Patientin und die
voraussichtliche Anzahl der Eingriffe festgelegt, sowie die Menge an
abzusaugendem Fettgewebe. Mehr als 3000 ml reinen Fettgewebes pro Eingriff
dürfen nur dann abgesaugt werden, wenn die postoperative Nachbeobachtung über
mindestens 12 Stunden sichergestellt ist. Berechtigt zur Indikationsstellung
und Durchführung der Liposuktion zulasten der GKV sind Fachärztinnen und
Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sowie andere
operativ tätige Fachärztinnen und Fachärzte, wenn sie die im Beschluss
genannten Anforderungen erfüllen.

Die Beschlüsse treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft. Von Seiten des G-BA sind damit alle nötigen
Vorarbeiten abgeschlossen, damit die Leistung im Rahmen der GKV erbracht werden
kann. Den Beschlüssen folgt nun die Prüfung durch das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) und für den ambulanten Bereich die Festlegung der
Abrechnungsziffer der erbrachten Leistung im sogenannten Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM). Der G-BA geht derzeit davon aus, dass die Regelungen
im Januar 2020 erstmals Anwendung finden können.

Erprobungsstudie zu Vor- und Nachteilen einer Liposuktion läuft parallel weiter
Der G-BA hatte im Januar 2018 wegen der schlechten Studienlage zu den Vor- und
Nachteilen einer Liposuktion beim Lipödem eine eigene Erprobungsstudie
beschlossen. Für Frauen, die an einem Lipödem im Stadium I, II oder III leiden
und die an der Studie teilnehmen möchten, wurde von den gesetzlichen
Krankenkassen eine Website eingerichtet, unter der nähere Informationen zur
Studienteilnahme bereitgestellt werden. Interessenbekundungen für eine
Studienteilnahme sind ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2019 möglich:
www.erprobung-​liposuktion.de

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 19.09.2019

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