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Onkologischer Basisdatensatz kann jetzt via PVS- oder KIS-Schnittstelle an Krebsregister übermittelt werden

Onkologischer Basisdatensatz kann jetzt via PVS- oder KIS-Schnittstelle an Krebsregister übermittelt werden (Pressenachricht).



Die neue Schnittstellenversion 3.0.0 des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes ist für die Implementierung in Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen freigegeben. Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten
für die verpflichtende Meldung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister.
Einrichtungen, die bereits eine Schnittstelle nutzen oder sie zukünftig einsetzen wollen,
sollten jetzt ihre Softwarehersteller ansprechen. Die Änderungen gelten ab Herbst 2022
verbindlich.
Neufassung des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes
Die Schnittstelle des bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes, kurz
oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die Meldung von Informationen zu onkologischen
Diagnosen und Behandlungen direkt aus dem Dokumentationssystem der
Leistungserbringenden und vermeidet somit eine Doppeldokumentation. Die neue
Schnittstellenfassung 3.0.0 berücksichtigt die am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger
veröffentlichte neue Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes und
seine organspezifischen Ergänzungsmodule. Das oBDS-XML-Schema orientiert sich in
der Struktur an dem bisherigen ADT-GEKID XML-Schema Version 2.2.1 und stellt dessen
Weiterentwicklung dar. Die Optimierungen am Schema sind jedoch so umfangreich, dass
es sich um eine neue Grundversion handelt, deren Namenskürzel als „oBDS“ nun auch
angepasst wurde.
„Mit der Neufassung des Basisdatensatzes wurde die Erfassung und Übermittlung von
klinisch bedeutsamen Inhalten aufseiten der Behandlungseinrichtungen verbessert.
Indem die Tumordaten in den Landeskrebsregistern das Krankheitsgeschehen noch
besser abbilden, erhöhen sich das Datennutzungspotenzial und der Datennutzen“ -
erklärt Dr. Anett Tillack, Sprecherin der Plattform § 65c und Geschäftsführerin des
Landeskrebsregisters Berlin und Brandenburg.
Die Daten kommen dem Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut
zugute, denn das Zentrum wertet zukünftig neben epidemiologischen auch die
klinischen Daten aller Landeskrebsregister aus. Grundlage dafür ist das neue Gesetz zur
Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 31. August 2021, dessen erste Phase im
Jahr 2022 startet.
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Krebsbehandlung: Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten
Leistungserbringende, die Patientinnen und Patienten mit Krebs behandeln, sind
gesetzlich verpflichtet, Informationen zur Krebsbehandlung an ihr zuständiges
Landeskrebsregister zu melden. Ist eine XML-Schnittstelle mit dem oBDS-Schema im
eigenen Dokumentationssystem integriert, können darüber ganze Meldungspakete
generiert und an das zuständige Landeskrebsregister übermittelt werden.
Die neue oBDS-Schnittstelle bietet mehr Strukturen und Vorgaben sowie regulierte
Freiheitsgrade. Damit werden Ärztinnen und Ärzte bei der Erfassung besser unterstützt,
was im Umkehrschluss nachträgliche Rückfragen durch die Landeskrebsregister
reduziert.
„Die neue oBDS-Schnittstelle bedeutet für die bundesweite Krebsregistrierung
verlässlichere Daten. Die Behandlungseinrichtungen haben weniger Aufwand, denn sie
kommen mithilfe ihres eigenen Dokumentationssystems ihrer Meldepflicht nach und
sparen eine doppelte Erfassung in den Meldeportalen der Landeskrebsregister“ -
erläutert Dipl.-Math. Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer
des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.
Softwareindustrie: Umsetzungsleitfaden mit Hinweisen, Definitionen und
Beispieldatensätzen für die Implementierung ab sofort verfügbar
Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-,
Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen können ab sofort mit der
Implementierung der oBDS-Schnittstelle 3.0.0 in ihren Systemen beginnen. Ein
webbasierter Umsetzungsleitfaden ergänzt das XML-Schema und unterstützt
Softwarehersteller bei der Integration.
Die Landeskrebsregister werden ab Herbst 2022 in der Lage sein, Meldungen nach der
Version 3.0.0 entgegenzunehmen. Nach einer Übergangszeit werden ältere Versionen
nicht mehr angenommen.
„Mit der Integration der XML-Schnittstelle in den verschiedenen
Dokumentationssystemen ebnen Softwarehersteller den Weg für die verpflichtende
Krebsregistermeldung von onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten. Wir rufen die
Softwareindustrie auf, die neue Schnittstelle zu integrieren und diese ihren Kundinnen
und Kunden anzubieten. Nur durch die Schaffung optimaler Meldewege können die
Ziele der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung erreicht und
sichergestellt werden. Hier ist das aktive Mitwirken der Softwarehersteller von
Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und
Pathologieinformationssystemen unerlässlich“, betont Dr. Tillack.
oBDS-Schema 3.0.0
Nachdem der aktualisierte Basisdatensatz am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger
publiziert wurde, startete in stufenweiser Abstimmung die Kommentierungsphase des
XML-Schemas 3.0.0 und des dazugehörigen Umsetzungsleitfadens. Hierzu waren sowohl
Plattform § 65c
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH  Doctor-Eisenbart-Ring 2  39120 Magdeburg
0391 60745343  koordinierungsstelle@plattform65c.de  www.plattform65c.de
Plattform § 65c
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH  Doctor-Eisenbart-Ring 2  39120 Magdeburg
0391 60745343  koordinierungsstelle@plattform65c.de  www.plattform65c.de
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die Landeskrebsregister als auch die Softwarehersteller direkt angesprochen, ihre
Expertise einzubringen.
Das finalisierte XML-Schema 3.0.0 mit dem webbasierten Umsetzungsleitfaden finden
Softwarehersteller auf folgender Seite: www.basisdatensatz.de.
Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen
Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde
2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten
Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des
Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges
Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Anett Tillack
(Geschäftsführerin des Klinischen Krebsregisters für die Länder Brandenburg und
Berlin) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters
Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne.
Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation
eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme,
Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das ITNetzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu
aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT,
der GEKID und der AG-Daten der Plattform zusammen.

Quelle: Plattform § 65c, 01.03.2022

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