Kantonsspital Luzern und die Luzerner Psychiatrie werden gemeinnützige Aktiengesellschaften /> Krankenhaus Wangen sei unverzichtbar />

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Az. B 1 KR 13/19 R: Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der für den Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener Krankenhausbehandlung und einer geplanten Anschluss-Reha anfallenden Krankenhausbehandlungskosten

Az. B 1 KR 13/19 R: Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der für den Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener Krankenhausbehandlung und Verfügbarkeit einer geplanten Anschluss-Reha anfallenden Krankenhausbehandlungskosten (Medizinrecht RA Mohr).

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