Az. B 1 KR 13/19 R: Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der für den Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener Krankenhausbehandlung und einer geplanten Anschluss-Reha anfallenden Krankenhausbehandlungskosten
Az. B 1 KR 13/19 R: Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der für den Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener Krankenhausbehandlung und Verfügbarkeit einer geplanten Anschluss-Reha anfallenden Krankenhausbehandlungskosten (Medizinrecht RA Mohr).
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