Vorhersehbarkeit einer Chefarzt-Verhinderung muss eine Vertretungsregelung nicht unwirksam machen
Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer Verhinderung des Chefarztes wirksam sein (Christmann Law).
Baden-Württemberg - Chefarzt - Krankenhausrecht - PKV - Privatliquidation - Privatversicherte - Vertretungsregelung - Wahlleistungen - Wahlleistungsvereinbarung - URL