Friesland-Kliniken: Aufsichtsrat beschließt Umbau-Pläne
Friesland-Kliniken: Krankenhaus Varel soll ambulantes Operations-Zentrum werden (NDR).
Friesland-Kliniken: Krankenhaus Varel soll ambulantes Operations-Zentrum werden (NDR).
Az. L 16 KR 155/22: FPV 2018: Keine Vergütung eines Zusatzentgeltes für ein Faktor X Präparat (Coagadex®) gem. OPS 8-812.a im Jahr 2018 (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Abrechnungsbestimmungen DRG 2024 / Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2024 (FPV 2024) (InEK, PDF, 100 kB).
Az. B 1 KR 20/22 R: Die Versorgung gesunder Neugeborener ist eine Nebenleistung zur Entbindung oder der Krankenhausbehandlung der Mutter (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 10/22 R: Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 20/22 R: Kein Verlegungsabschlag beim verlegenen Krankenhaus im Rahmen einer Verbringung eines gesunden Neugeborenen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 20/22 R: Trifft die Regelung eines Verlegungsabschlages nur auf behandlungsbedürftige Personen zu? (Terminvorschau 26/23).
Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen (Rechtsanwälte Dr. Matzen und Partner).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Verlegung ohne Sachgrund (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Abrechnungsbestimmungen DRG 2023 - Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2023 (FPV 2023) (InEK, PDF, 180 kB).
Az. L 1 KR 246/19: Für die Verlegung eines stationären Patienten zur Weiterbehandlung in ein Haus der niedrigeren Versorgungsstufe bedarf ist die medizinische Notwendigkeit keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten (Der Krankenhaus-Justiziar).
Az. B 1 KR 14/21 R: Rechtsprechung zur Fallzusammenfassung aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens erneut bekräftigt (Quaas & Partner).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Az. S 8 KR 1521/19: Keine Fallzusammenführung wegen fiktiver Beurlaubung für Krankenhausfälle ab 01. Januar 2019 (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 208/21: Verlegungsabschlag bei teilstationärer Dialyse mit nachfolgender vollstationärer Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenfassung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens trotz FPV-Ausnahme von Wiederaufnahme (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenlegung bei medizinischer Fortsetzbarkeit der Behandlung und Entlassentscheid für einen überschaubaren Zeitraum (hier zehn Tage) (Terminbericht 16/22).
B 1 KR 15/21 R, B 1 KR 26/21 R, B 1 KR 5/21 R, B 1 KR 14/21 R: Stationäre Abrechnung einer durch eine kooperierende Praxis erbrachten Strahlentherapie, Rückerstattung und Schadenersatz für Behandlung durch vermeintlichen Krankenhausarzt, primäre Fehlbelegung bei Erforderlichkeit (lediglich) teilstationärer Krankenhausbehandlung, Fallzusammenlegung bei FPV-Ausnahmetatbestand aufgrund fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/22, PDF, 188 kB).
Az. S 2 KR 385/21: Fallzusammenführung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot scheitert an nicht lediglich für wenige Tage unterbrochener Behandlung (Med-Juris).
Az. S 10 KR 400/21: Eine nach FPV ausgeschlossene Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach 5 Wochen kann nicht durch Verweis auf wirtschaftliches Alternativverhalten i.S. einer Beurlaubung durchgesetzt werden (Urteilsbegründung).
Az. S 8 KR 1521/19: § 8 Abs. 5 KHEntgG schließe eine Fallzusammenführung nach § 1 Abs. 7 S. 5 u. 6 FPV 2019 im Rahmen einer fiktiven Beurlaubung aus (Seufert-Law).
Az. S 2 KR 385/21: Der für eine wirtschaftliche Behandlung vom BSG für eine Fallzusammenführung genannte Rahmen von "wenigen Tagen" ist bei 19-tägiger "Beurlaubung" überschritten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/20 R: Der Wille des Gesetzgebers... Fallzusammenführungen ab 2019 (Med-Juris).