Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden
Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden (Urteilsbegründung).
Az. S 10 KR 203/23: Rechnungskorrektur bei offensichtlicher Unrichtigkeit (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. S 39 KR 1723/22: Vorstationäre Pauschale statt Notfallpauschale: Vergütung bei Einweisung zur Krankenhausbehandlung aufgrund eines Notarzt-Einsatzprotokolles (Urteilsbegründung).
Az. S 44 KR 1602/17: Bei verspäteter Einleitung eines Prüfverfahrens und vorheriger Erfüllung der Obliegenheiten muss das Krankenhaus nicht mehr mitwirken (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 1746/23 ER: MD muss vorläufig eine Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale für Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (OPS 8-552) ausstellen (Urteilsbegründung).
OPS-Strukturprüfung: Entgegen der MD-Begutachtungsrichtlinien setze der OPS 8-981.2 keine schriftliche Kooperationsvereinbarung voraus / Unzulässiger Schluss, dass Nachweise von Strukturmerkmalen nur schriftlich oder durch Urkunden erbracht werden können (Solidaris).
Az. S 7 KR 767/23: Krankenkasse sei nicht verpflichtet, dem Krankenhaus nicht augenfällige Rechnungsfehler mitzuteilen (Quaas & Partner).
Az. S 59 KR 547/22: Vorbeugende Feststellungsklagen seien grundsätzlich gegenüber Leistungsklagen subsidiär (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 767/23: Nach Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse ist eine Korrektur dieser Abrechnung durch das Krankenhaus gem. § 17c Abs. 2a Satz 1 KHG ausgeschlossen, auch bei vergessenem Zusatzentgelt (Urteilsbegründung).
Az. S 39 KR 1723/22: Bestehen auf vertragsärztliche Verordnung einer vorstationären Behandlung anstelle des Notarztprotokolles stelle eine unzumutbare "Förmelei" der Krankenkasse dar... (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 1032/22: Der OPS 8-981.2 erfordert im Rahmen der Strukturprüfungen keine vom MD formulierte, umfangreichere Ausgestaltung der Kooperationsbeziehungen (Urteilsbegründung).
Az. S 28 KR 3866/19: Die durchgeführte epidurale gepulste Radiofrequenztherapie entsprach nicht dem allgemeinen Qualitätsgebot nach § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Urteilbegründung).
Az. S 15 KR 26/21: Keine Indikation für bariatrische Operation ohne schwere Komorbiditäten und ohne Ausschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten (Urteilsbegründung).
Az. S 38 KA 262/19: Arztvertretung könne nicht als stundenweise oder halbtägige Vertretung honoriert werden (Seufert Law).
Az. S 38 KA 483/19: Dreiseitiger Vertrag nach § 115a SGB V kann labormedizinische Leistungen eines Krankenhauses im Notdienst ausschließen (KMH-Medizinrecht).
Az. S 38 KA 321/21: Abrechnung der GOP 32816 EBM (Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2) zu Lasten der GKV (Springer).
Az. S 38 KA 300/19: Ermächtigter Krankenhausarzt: Keine Delegation an Ärzte - Pflicht, Rezepte selbst auszustellen (KMH-Medizinrecht).
Az. S 38 KA 300/19: Zur persönlichen Leistungserbringung bei ermächtigten Krankenhausärzten (BDO Legal).
Az. L 12 KR 546/21: Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) nicht ASV-teilnahmeberechtigt gemäß § 116b Abs. 2 SGB V (ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV) (Urteilsbegründung).
Az. L 12 KA 39/20: Psychiatrische Institutsambulanz brauche keine gesonderte ärztliche Leitung für die Erbringung ambulanter Leistungen nach § 118 Abs. 1 SGB V (Seufert Law).
Az. S 38 KA 483/19: Wird in einem dreiseitigen Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes (Krankenhäuser) ein Abrechnungsausschluss von bestimmten Leistungen (hier: spezielle Laborleistungen nach Kapitel 32.3 EBM) vereinbart, ist eine solche Regelung mit § 115 SGB V vereinbar (Urteilsbegründung).
Az. S 38 KA 300/19: Liquidation i.R. einer Ermächtigung setzt höchstpersönliche Leistungserbringung voraus (Christmann Law).
Az. S 59 KR 1471/19: Für die vom MDK Bayern für Entwöhnung geforderte Voraussetzung einer vorausgegangenen ununterbrochenen maschinellen Beatmung über eine Dauer von mindestens 24 Stunden gibt es weder in der DKR 1001l noch in den aktuellen wissenschaftlichen Beatmungsleitlinien irgendeine Grundlage (Urteilsbegründung).
Zur disziplinarrechtlichen Verantwortung des ärztlichen Leiters eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) (Springer).
Ärztliche MVZ-Leitung: Sozialgericht München erlaubt disziplinarrechtlichen Durchgriff bei Abrechnungsfehlern (Solidaris).
Bei Haupteingriffen der Kategorie 7 (= kalkulatorische Schnitt-Naht-Zeit ab 120 Minuten) richtet sich die Berechnung von Zuschlagspositionen - auch bei simultan durchgeführten Eingriffen - nach Nr. 4 der Präambel 2.1 Anhang 2 EBM-Ä (Urteilsbegründung).
Unzulässige Privatliquidation bei GKV-Patienten kann teuer werden (Wienke & Becker).