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« 19.05.05 | Aktueller Tag | 21.05.05 »





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L 2 KR 29/02: LSG Saarbrücken zu Einzelfallprüfung des MDK auf Grundlage eines Landesvertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V

L 2 KR 29/02: Wird das zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung vereinbarte Verfahren von der Krankenkasse nicht eingehalten und kann dem Krankenhaus eine Nachholung der Überprüfung nicht zugemutet werden, ist die Krankenkasse mit ihren Einwenungen endgültig ausgeschlossen, eine gerichtliche Sachaufklärung findet nicht mehr statt (Anschluss an BSG vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R) (LSG Saarbrücken 2. Senat).

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