Bundesverwaltungsgericht bestätigt Regierungspräsidium Gießen: Pflegesatzvereinbarung: Erlösausfälle sind durch Krankenkassen auszugleichen!
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Regierungspräsidium Gießen: Pflegesatzvereinbarung: Erlösausfälle sind durch Krankenkassen auszugleichen (Regierungspräsidium Gießen).
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