Bundesversicherungsamt zum angeblichen "Milliardenloch" bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen /> Bremen findet Kompromiss bei Kliniköffnungen />

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Rechnungsbeträge, die das Krankenhaus (noch) nicht vereinnahmt hat, weil die jeweilige Krankenkasse ihre Zahlungspflicht bestreitet, sind keine ausgleichspflichtigen Erlöse i.S. des § 12 Abs. S. 1 BPflV

Rechnungsbeträge, die das Krankenhaus (noch) nicht vereinnahmt hat, weil die jeweilige Krankenkasse ihre Zahlungspflicht bestreitet, sind keine ausgleichspflichtigen Erlöse i.S. des § 12 Abs. S. 1 BPflV (Springerlink).

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