Az. B 3 KR 32/12 R: Abrechnungsprüfung nur bei festgestellten Auffälligkeiten zulässig
Az. B 3 KR 32/12 R: Abrechnungsprüfung nur bei festgestellten Auffälligkeiten zulässig (Medizinrecht RA Mohr).
Klinikleitung und Beirat der Frankenwaldklinik Kronach müssen zukünftige Entwicklung abwarten />
Koalitionsverhandlungen: Phantomisierte Bürgerversicherung />
Az. B 3 KR 32/12 R: Abrechnungsprüfung nur bei festgestellten Auffälligkeiten zulässig (Medizinrecht RA Mohr).