Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gilt für den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) wieder die jährliche Mindestmenge von 50
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gilt für den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) wieder die jährliche Mindestmenge von 50 (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Elektiveingriffe - Endoprothetik - Ergebnisqualität - Frühgeborene - G-BA - Mindestmengen - Perinatalzentrum - Sozialgericht - URL