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Stellungnahme zum Ergebnisbericht der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) in der ambulanten Versorgung

Stellungnahme zum Ergebnisbericht der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) in der ambulanten Versorgung (ZI).



Am Dienstag hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) ihren Ergebnisbericht vorgelegt Hierzu erklären Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender
des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
„Das Gutachten kommt zu zwei wesentlichen Ergebnissen: Eine einheitliche
Gebührenordnung für PKV und GKV birgt mehr Nachteile als Vorteile. Die
Kommission sieht Reformbedarf sowohl bei der GOÄ als auch beim EBM. Damit
sollte das Ziel einer Einheitsgebührenordnung vom Tisch sein. Zur
Weiterentwicklung der ärztlichen Vergütung bietet das Gutachten aber auch
weiterführende Ansätze“, so KBV-Chef Gassen in einer ersten Stellungnahme.

Der Zi-Vorstandsvorsitzende von Stillfried: „Der Vorschlag der KOMV für eine
‚partielle Harmonisierung‘ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in
der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der
privatärztlichen Versorgung (GOÄ) muss differenziert bewertet werden. Er mag
wissenschaftlich interessant sein, praktikabel ist er nicht. Denn der
sogenannte Gemeinsame Leistungsausschuss wäre mit Aufgaben überfrachtet; die
notwendige Weiterentwicklung würde eher gelähmt als befördert. Die Idee, den
Vergütungssystemen mit der Definition ärztlicher Einzel- bzw. Teilleistungen
einen gemeinsamen Anker zu geben, ist interessant, aber extrem herausfordernd.
Wahrscheinlich kommt dies nur für Teilbereiche in Betracht. Diese Aufgabe
sollte allein bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegen. Auf Basis dieser
Leistungsbeschreibung könnte dann mit Beteiligung der jeweiligen Kostenträger
die Kostenbewertung stattfinden. Die Bestimmung von relativen
Leistungsbewertungen beinhaltet Wertfestlegungen, die durch die Vertragspartner
getroffen werden müssen. Das betrifft etwa den Stellenwert von sprechender
Medizin zu technischer Medizin.“

Ergänzend führt Gassen aus: „Entsprechend würden wie bisher im
Bewertungsausschuss für die Versorgung gesetzlich Versicherter gemeinsam mit
der GKV Euro-Preise kalkuliert und gegebenenfalls Leistungskomplexe gebildet.
Die Vertragsärzte brauchen daneben auch eine echte Gebührenordnung in Euro, die
solide betriebswirtschaftlich kalkuliert ist und Investitionen in die ambulante
Medizin fördert. Die Kommission hat die unterschiedlichen Realitäten und
Voraussetzungen von GOÄ und EBM erkannt. Sie hat richtig eingeschätzt, dass
eine einzige Gebührenordnung nicht die dafür erforderliche Flexibilität mit
sich bringt.“

Quelle: ZI, 30.01.2020

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