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Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege GPVG verabschiedet mydrg.de





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Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege GPVG verabschiedet

Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege GPVG verabschiedet (Bundesgesundheitsministerium).



Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr, mehr Personal in der Altenpflege und mehr Stellen in der Geburtshilfe. Das sind die wesentlichen Ziele des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG), das heute der Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen hat.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Pandemie belastet auch die
gesetzlichen Krankenkassen, durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben.
Diese Last soll nicht allein durch die Beitragszahler ausgeglichen werden.
Deshalb verteilen wir die Lasten auf verschiedene Schultern. Die
Lohnnebenkosten bleiben im Krisenjahr 2021 unter 40 Prozent. Das ist in diesen
wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig für Beitragszahler und Arbeitgeber."

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der
Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft
treten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert
Um nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die
finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu
gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV
im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5
Milliarden Euro.

Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden
Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.

Um die Zusatzbeitragssätze zu stabilisieren wird das Anhebungsverbot für
Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger
Finanzreserven ausgeweitet. Durch Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird dafür
gesorgt, dass bei allen Krankenkassen ausreichende Finanzreserven verbleiben,
um unerwartete Ausgabensteigerungen im Jahr 2021 auffangen zu können.

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege
In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für
Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll
dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die
Pflegeversicherung finanziert.

Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des
Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig
insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Die zusätzlichen Stellen
sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für
vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Die Einführung des Personalbemessungsverfahrens erfordert eine neue
Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften. Durch ein
Modellprogramm mit Fördermaßnahmen sollen diese Personal- und
Organisationsentwicklungsprozesse sowie die weitere Umsetzung des
Personalbemessungsverfahrens künftig begleitet werden.

Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung
empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als
beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab
dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter
Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis
Ende März 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine
Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die
häusliche Pflege zu übernehmen.

Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für
Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit,
sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik
ermöglicht werden. Die Beratungsbesuche dienen insbesondere der regelmäßigen
Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung, beispielsweise
pflegender Angehöriger, und somit der langfristigen Sicherstellung der
häuslichen Pflege.

Zusätzliche Hebammen in Kliniken
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein
Hebammenstellen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 –
2023) aufgelegt werden.

Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere
Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in
Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Weitere Regelungen
Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche
die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits
ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige
Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden. Daneben werden mit der
Einführung gestaffelter Zuschläge in Abhängigkeit basisversorgungsrelevanter
Fachabteilungen, bestehende Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum stärker
gefördert.

Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für
Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen
Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden
Versorgungsinnovationen gefördert, indem für Krankenkassen die Möglichkeit
erleichtert wird, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf
freiwilliger Basis weiterzuführen.

Im Bereich der Pflege werden wesentliche, bisher bis zum 31. Dezember 2020
befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von
Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bis zum 31.
März 2021 verlängert. Dies gilt beispielsweise für die
Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante
Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur
Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen
erstattet bekommen können.

Bei der Versorgung mit Pflegehilfsmittel sollen künftig digitale Möglichkeiten
noch stärker berücksichtigt werden, zum Beispiel bei der Fortschreibung des
Pflegehilfsmittelverzeichnisses.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 26.11.2020

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