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Hinweise zu den Entgeltschlüsseln bei Weitergeltung nach der FPV 2021 mydrg.de





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Hinweise zu den Entgeltschlüsseln bei Weitergeltung nach der FPV 2021

Hinweise zu den Entgeltschlüsseln bei Weitergeltung nach der FPV 2021 (DKG, PDF, 67 kB).



Weitergeltung unbewerteter Zusatzentgelte. Für die in der Anlage 4 bzw. Anlage 6 der FPV 2021 mit Fußnote 4 gekennzeichneten Zusatzentgelte ist nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu
erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein
sollte.
Für die Abrechnung dieser Zusatzentgelte sind weiter geltende Entgeltschlüssel zu verwenden,
sofern das Zusatzentgelt für 2020 nicht mit krankenhausindividuellen Leistungsbeschränkungen oder Spezifikationen vereinbart wurde.
Dies betrifft folgende Zusatzentgelte:
ZE2021-01 bis 05, 07 bis 10, 13, 15 bis 18, 22, 24 bis 26, 33 bis 36, 40, 41, 44 bis 46, 49, 50, 54, 56 bis
67, 69 bis 72, 74, 75, 77, 79, 80, 82, 84 bis 86, 88, 91, 97, 99, 101, 103, 104, 106 bis 113, 115 bis 125,
127 bis 169, 181-187
Besonderheit bei Weitergeltung von Zusatzentgelten aus 2018 bei fehlender
Budgetvereinbarung
Liegt für bewertete Zusatzentgelte aus 2018, die 2019 in unbewertete Entgelte übergingen, seit
2018 noch keine Budgetvereinbarung vor, ist bis zum Beginn des Wirksamwerdens einer neuen
Budgetvereinbarung das Entgelt nach § 5 Abs. 2 Satz 4 FPV 2021 (Ersatzbetrag 600€) unter
Verwendung der Entgeltarten des unbewerteten Zusatzentgelts zu erheben.
Dies betrifft folgende Zusatzentgelte aus 2018:
ZE149 Gabe von Trastuzumab, intravenös [ZE2021-153]
ZE115 Gabe von Anidulafungin, parenteral [ZE2021-154]
ZE95 Gabe von Palifermin, parenteral [ZE2021-155]
Besonderheiten bei für 2021 angepassten OPS-Kodes:
ZE2021-50 für die in 2021 gestrichenen OPS-Kodes 5-38a.a* und 5-38a.b* sind folgende
neue OPS-Kodes anzuwenden:
- Für 5-38a.a0, a1, a2 (in 2020) nun 5-38a.a (in 2021)
- Für 5-38a.b0, b1, b2 (in 2020) nun 5-38a.b (in 2021)
Weitergeltung Zusatzentgelte FPV 2020  2021 Seite 2 / 3
2. Wechsel von bewerteten zu unbewerteten Zusatzentgelten
Zusatzentgelte aus der Anlage 2 bzw. 5 der FPV 2020, die in die Anlage 4 bzw. 6 der FPV 2021
überführt sind, werden gemäß Fußnote 21 in Anlage 4 bzw. Fußnote23 in Anlage 6 der FPV
2021 mit dem weiter geltenden Entgeltschlüssel und der Entgelthöhe aus 2020 abgerechnet.
Der weiter geltende Entgeltschlüssel aus 2020 verliert mit dem Beginn des Wirksamwerdens
der neuen Budgetvereinbarung seine Geltung und kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr
verwendet werden.
Dies betrifft folgende Zusatzentgelte:
ZE124 Gabe von Azacytidin, parenteral [ZE2021-180]
3. Weitergeltung von Zusatzentgelten aus 2019 in Höhe von 70%
Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für die in Anlage 4 mit Fußnoten 10 bis 19 bzw. in Anlage
6 mit Fußnoten 12 bis 21 gekennzeichneten Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell
vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung
2021 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2020 ist für diese Zusatzentgelte
das jeweilige bewertete Zusatzentgelt in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2019
bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2020 weiter zu
erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein
sollte.
Dies betrifft folgende Zusatzentgelte:
ZE74 Gabe von Bevacizumab, parenteral [ZE2021-170]
ZE142 Gabe von Clofarabin, parenteral [ZE2021-171]
ZE150 Gabe von Posaconazol, oral, Suspension [ZE2021-172]
ZE166 Gabe von Posaconazol, oral, Tabletten [ZE2021-173]
ZE75 Gabe von Liposomalem Cytarabin, intrathekal [ZE2021-174]
ZE40 Gabe von Filgrastim, parenteral [ZE2021-175]
ZE42 Gabe von Lenograstim, parenteral [ZE2021-176]
ZE71 Gabe von Pegfilgrastim, parenteral [ZE2021-177]
ZE160 Gabe von Lipegfilgrastim, parenteral [ZE2021-178]
ZE155 Gabe von Ofatumumab, parenteral [ZE2021-179]
4. Weitergeltung von Zusatzentgelten aus 2020 bei Wechsel zwischen zwei unbewerteten
Zusatzentgelten
Nach Fußnote 22 in Anlage 4 bzw. Fußnote 24 in Anlage 6 ist für das Zusatzentgelt ZE2021-
188 und -189 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung das bisher
krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt für ZE2020-53 der Höhe nach weiter zu erheben.
Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
5. NUB Entgelte überführt in Anlage 4 bzw. Anlage 6
Für die Abrechnung von NUB-Leistungen, die in die Anlage 4 bzw. 6 der FPV 2021 aufgenommen sind, sind gemäß Fußnote 4 der Anlage 4 bzw. der Anlage 6 der FPV 2021 die
Weitergeltung Zusatzentgelte FPV 2020  2021 Seite 3 / 3
krankenhausindividuell vereinbarten NUB-Entgelte mit dem weiter geltenden Entgeltschlüssel
und der Entgelthöhe aus 2020 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen
Budgetvereinbarung zu verwenden.
Dies betrifft folgende NUB-Entgelte aus 2020:
Selektive intravaskuläre
Radionuklidtherapie (SIRT) mit
Holmium-166-markierten
Mikrosphären zur
Radioembolisation
ZE2021-65 Selektive intravaskuläre
Radionuklidtherapie [SIRT] mit Yttrium90- oder Rhenium-188- oder Holmium166-markierten Mikrosphären
Ustekinumab ZE2021-181 Gabe von Ustekinumab, parenteral
Vedolizumab ZE2021-182 Gabe von Vedolizumab, parenteral
Elotuzumab ZE2021-183 Gabe von Elotuzumab, parenteral
Atezolizumab ZE2021-184 Gabe von Atezolizumab, parenteral
Ocrelizumab ZE2021-185 Gabe von Ocrelizumab, parenteral
Venetoclax ZE2021-186 Gabe von Venetoclax, oral
HypoglossusnervStimulationssystem zur
Behandlung des obstruktiven
Schlafapnoe-Syndroms (OSAS)
ZE2021-187 Neurostimulatoren zur
Hypoglossusnerv-Stimulation
Besonderheiten bei für 2021 angepassten OPS-Kodes:
Vedolizumab, parenteral für den in 2021 gestrichenen OPS-Kode 6-008.5 sind
neue OPS-Kodes des Bereiches 6-008.5*
anzuwenden
Elotuzumab, parenteral für den in 2021 gestrichenen OPS-Kode 6-009.d sind
neue OPS-Kodes des Bereiches 6-009.d*
anzuwenden
Atezolizumab, parenteral für den in 2021 gestrichenen OPS-Kode 6-000a.1
sind neue OPS-Kodes des Bereiches 6-000a.1*
anzuwenden
Ocrelizumab, parenteral für den in 2021 gestrichenen OPS-Kode 6-00a.e sind
neue OPS-Kodes des Bereiches 6-00a.e*
anzuwenden
Venetoclax, parenteral für den in 2021 gestrichenen OPS-Kode 6-00a.k sind
neue OPS-Kodes des Bereiches 6-00a.k*
anzuwenden

Quelle: DKG, 04.12.2020

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