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Krankenhausplanung - plant der Bund demnächst mit?

Krankenhausplanung - plant der Bund demnächst mit? (VKD).



Weltweit sei Deutschland eines der wenigen Länder, deren Gesundheitssystem in der Pandemie bisher zwar belastet, aber nicht überlastet gewesen sei. Das konstatierte am Montag dieser Woche Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor den rund 500 Teilnehmern der 63. Jahrestagung des Verbandes der
Krankenhausdirektoren Deutschlands, die Corona-bedingt digital stattfand. Deutschland verfüge über eine robuste, resiliente Struktur sowohl ambulant als auch stationär sowie in den politischen Rahmenbedingungen. Die positive Bilanz
aus dem Ministerium stieß dann aber erwartungsgemäß auf kritische Fragen aus
der Praxis, die nicht unbedingt mit der Corona-Pandemie zu tun hatten. Gleich
zu Beginn hatte VKD-Präsident Dr. Josef Düllings darauf hingewiesen, dass unter
diesem herausfordernden Thema zahlreiche Probleme zum Teil seit Jahren ungelöst
geblieben sind.

Thema Krankenhausfinanzierung: Der VKD fordert schon lange für das
Finanzierungssystem der Krankenhäuser einen grundlegenden Neustart. Die Grünen
sehen hier ebenfalls Veränderungsbedarf. Dass die reine Fallzahlabhängigkeit
nicht funktioniere, sei deutlich erkennbar, so Maria Klein-Schmeink,
stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, in der
Podiumsdiskussion. Ihre Partei plädiere dafür, auch den jeweiligen
Versorgungsauftrag einzubeziehen und als eine tragende Säule die Vorhaltekosten
mit zu berücksichtigen. Für besonders gute Qualität sollten Zuschläge gezahlt
werden. Das alles müsse mit einer Reform der Investitionskostenfinanzierung
verbunden werden. Der Vorschlag hier: Um den gordischen Knoten zu
durchschlagen, solle der Bund 50 Prozent davon übernehmen.

Erwin Rüddel, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestages,
kritisierte ebenfalls, dass die Länder ihre Pflicht zur
Investitionsfinanzierung nur zu fünfzig Prozent nachkämen. Wer aber Mittel
beisteuere – ob nun der Bund oder die Krankenkassen - müsse ein Mitspracherecht
bei der Krankenhausplanung haben. Wenn die Frage der Investitionsfinanzierung
geklärt sei, könne es auch an die Strukturen gehen.

Dass Strukturreformen für die Zukunftsfähigkeit des Systems notwendig sind,
dafür gab es allgemeine Übereinstimmung auch in der Diskussionsrunde mit
Abgeordneten, Vertretern aus Verbänden und Krankenkassen. Über die
Notwendigkeit einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung mit den
Krankenhäusern als Zentren herrschte durchaus eine gewisse Einigkeit.
VKD-Präsident Dr. Josef Düllings hatte in seinem Begrüßungsstatement bereits
darauf hingewiesen, dass es um sinnvoll gesteuerte und finanzierte Reformen
gehen müsse, die der Verband durchaus befürworte, jedoch nicht einfach nur um
Schließung von Kliniken durch Pleiten.

Jens Spahn erklärte, dass man kein Krankenhaus erhalten könne, nur um es zu
erhalten. Die Pandemie habe gezeigt, dass abgestimmte Strukturen notwendig
seien. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um Qualität. Die Fragen der
Versorgungsstrukturen und der sektorenübergreifenden Versorgung würden auch
nach Corona bleiben. Die Krankenhäuser spielten hier eine wichtige Rolle. Je
eher das funktioniere, desto eher könne man über die Finanzierung sprechen.

Würde alles besser, wenn der Bund eine größere Rolle in der
Gesundheitsversorgung spielte, die ja bisher die Domäne der Länder ist? Das
scheint derzeit durchaus Thema zu sein. Der VKD sieht die gesamte
Versorgungsplanung – stationär und künftig auch ambulant – nach wie vor in der
Hand der Länder. Stefanie Stoff-Ahnis vom Spitzenverband der Krankenkassen
kritisierte dagegen u. a. die aus Kassensicht im Ergebnis deren nicht
zielführende Krankenhausplanung und forderte abgestimmte bundesweit
einheitliche Kriterien, einen Rahmen z. B. für Qualitätsaspekte. Auch
Bündnis90/Die Grünen streben eine bundesweit einheitliche Herangehensweise an
die Krankenhausplanung an. Wie Maria Klein-Schmeink erläuterte, stellt sich die
Partei hierfür Orientierungsvorgaben für Strukturentwicklungen vor, die dann
von den Ländern und in den Regionen flexibel umgesetzt werden.

Digitalisierung ist in allen Branchen ein großes Thema. Auch Vernetzung der
Gesundheitsversorgung ohne Digitalisierung funktioniert nicht. Die Forderung
des VKD: Die Digitalisierung der Krankenhäuser muss als staatliche
Infrastrukturaufgabe anerkannt und daher auch staatlich finanziert werden. Dass
es hierfür angesichts der notwendigen finanziellen Dimensionen keine andere
Möglichkeit gibt, sehe man sowohl in den USA als auch in unmittelbarer
Nachbarschaft, in Dänemark. Davon berichtete Dr. Jørgen Schøler Kristensen,
Chief Medical Officer des Universitätsklinikums Aarhus, einem völlig
digitalisierten Klinikum mit all den vielfältigen Möglichkeiten für die
Patientenversorgung, die Prozesse, für Wissenschaft und Forschung sowie die
Wirtschaftlichkeit der Versorgung.

Um die Themen ambulante Notfallversorgung und Ambulantisierung von
Krankenhausbehandlungen kam man in der Diskussionsrunde ebenfalls nicht herum.
Dr. Josef Düllings bekräftigte, der VKD plädiere dafür, sowohl die erhebliche
und sicher weiter anwachsende Zahl ambulanter Leistungen der Kliniken als auch
die ambulante Notfallversorgung in der Hand der Krankenhäuser zu lassen bzw.
ihnen letztere zu übertragen. Mit Verweis auf die heute schon großen Lücken im
niedergelassenen Bereich, die absehbar weiter anwachsen würden: „Die
Kassenärztlichen Vereinigungen schaffen das nicht.“

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG), verwies u. a. darauf, dass sich die ambulanten Behandlungen im
Krankenhaus deutlich in ihrer Komplexität und im Schweregrad von denen im
niedergelassenen Bereich unterschieden. Wenn man weitere bisher stationär
behandelte Fälle ambulant behandeln wolle, sollte das dennoch im Krankenhaus
geschehen. Hier sei die notwendige Infrastruktur vorhanden. Diese Leistungen
müssten aber entsprechend vergütet werden. PD Dr. Michael Weber, Präsident des
Verbandes leitender Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), kritisierte vor allem
das geplante standardisierte Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante
Notfallversorgung als nicht sicher und völlig ungeeignet.

Immer wieder verwiesen Referenten auf Ungereimtheiten in Gesetzen und
Verordnungen, die erhebliche Praxisferne des Gesetzgebers, aber auch des
Gemeinsamen Bundesausschusses, zeigten. Die Richtlinien für die
Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik oder die zum Teil
nicht evaluierten Mindestmengenregelungen, die PD Dr. Weber kritisierte, sind
nur zwei Beispiele. Beklagt wurde auch vielfach wieder die stetig wachsende
Kontrollbürokratie.

Dr. Josef Düllings in seinem Fazit: „Wir stehen vor enormen Herausforderungen
in der Gesundheitsversorgung. Die Baustellen sind allseits bekannt. Und da es
Baustellen sind, sollte die Politik nicht nur ‚auf die Wissenschaft hören‘,
sondern deutlich öfter auch auf die Praktiker.“

Die Vorträge der Tagung stehen für VKD-Mitglieder im internen Bereich unter
www.vkd-online.de bereit.

Quelle: VKD, 29.04.2021

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