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Digitale Mindestmengenkarte des VdEK mydrg.de





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Digitale Mindestmengenkarte des VdEK

Transparenzkarte zeigt, wo Mindestmengen die Qualität der Krankenhausversorgung verbessern (Pressenachricht).



Knie-OP, Nierentransplantation und die Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht – das sind drei von sieben komplexen Leistungen im Krankenhaus, für die es sogenannte Mindestmengenregelungen gibt. Sie dürfen also nur in Kliniken angeboten werden, die jährlich eine bestimmte Mindestanzahl der
jeweiligen Leistung durchführen und somit über entsprechende Erfahrung verfügen. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat der Verband der
Ersatzkassen e. V. (vdek) auf seiner Website interaktive Landkarten
veröffentlicht, die bundesweit alle Krankenhäuser zeigen, die die Vorgaben
erfüllen.

„Mindestmengenregelungen senken die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und
Sterblichkeit und erhöhen damit die Versorgungsqualität der Patientinnen und
Patienten“, sagt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Mit den
Mindestmengenkarten möchten wir Ärzte und Versicherte unterstützen, bei einem
anstehenden Eingriff die passende Klinik zu finden.“

Neben der Standortanzeige aller Kliniken, die 2022 mindestmengenrelevante
Leistungen durchführen dürfen, ermöglicht die Webanwendung auch einen Rückblick
auf die Mindestmengenversorgung der vergangenen drei Jahre.

Mindestmengenregelungen aktuell für sieben Bereiche
Mindestmengen sollen Gelegenheitsversorgung verhindern und Risiken, die mit
selten durchgeführten Behandlungen verbunden sind, minimieren. Denn Studien
zeigen, dass ein Zusammenhang zwischen höheren Leistungsmengen und besseren
Behandlungsergebnissen besteht. Bislang gelten für diese sieben Bereiche
Mindestmengenregelungen:

Leistung Jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus
Knie-Totalendoprothese (Knie-TEP)

50
Nierentransplantation 25
Stammzellentransplantation 25
Lebertransplantation 20
Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht 14*
Komplexer Eingriff an Speiseröhre 10*
Komplexer Eingriff an Bauchspeicheldrüse 10*
* = Übergangsregelung

Mindestmengenregelungen ausweiten - Fallzahlen erhöhen
Der vdek setzt sich neben der Ausweitung der Mindestmengenregelungen auf
weitere Bereiche für eine Erhöhung bereits bestehender Mindestmengen ein. „Um
die Versorgungsqualität weiter zu verbessern, müssen auch die festgelegten
Mindestmengen auf den Prüfstand“, so Elsner. „Wir brauchen einen stärkeren
Spezialisierungsprozess in der Krankenhauslandschaft. Höhere Mindestmengen
würden diesen Prozess unterstützen.“

» Hier geht es zu den vdek-Mindestmengenkarten.

Quelle: Pressenachricht, 06.04.2022

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