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Verantwortung für kalten Strukturwandel liege beim Bund

Bund ignoriert Forderungen nach einem Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser (KGRP).



Bereits im Vorfeld des heute in Berlin stattgefundenen Bund-Länder-Treffens zur Krankenhausreform hatten die für die Krankenhausplanung verantwortlichen Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gemeinsam Forderungen zur Anpassung des Eckpunktepapier des BMG zur Krankenhausreform gestellt. Eine Kernforderung aller Bundesländer ist ein Vorschaltgesetz des Bundes, mit dem im Vorgriff auf das Wirksamwerden der Krankenhausreform die
notwendige Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig gesichert und ein kalter
Strukturwandel in den Jahren 2024 und 2025 vermieden werden kann.

„Der Bundesgesundheitsminister macht es sich zu leicht, mit dem Hinweis auf
fehlende Bundesmittel den einstimmigen Beschluss seiner Amtskolleginnen
und –kollegen auf finanzielle Hilfen beiseite zu legen. Scheinbar hat der Bund
den Ernst der Lage nicht erkannt und nimmt unkontrollierte Insolvenzen in
Kauf“, so Andreas Wermter, Geschäftsführer der KGRP.

Dabei sprechen die aktuellen Zahlen zur Finanzlage der Kliniken ihre eigene
Sprache, die zumindest die Länder verstanden haben:
Der am 15.06.2023 veröffentlichte "Krankenhaus Rating Report" des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung zur Anzahl der insolvenzgefährdeten
Kliniken hat das Bild der dramatischen wirtschaftlichen Lage der Kliniken im Land
bestätigt. Im Rahmen der Frühjahrsumfrage der KGRP im Mai 2023 (vgl.
Pressemitteilung der KGRP vom 23.05.2023) haben zwei Drittel der
Krankenhäuser angegeben, das Jahr 2022 mit einem Defizit abgeschlossen zu
haben bzw. voraussichtlich abzuschließen. Ohne staatliche Hilfszahlungen wären
sogar fast alle Ergebnisse negativ. Und für das Jahr 2023 rechnen 80 Prozent der
Kliniken mit einem Jahresfehlbetrag.

Bevor notwendige Strukturveränderungen angegangen werden können,
müssen aus Sicht der KGRP kurzfristig zwei wesentliche Ziele zur Erhaltung der
Versorgungssicherheit erreicht werden:
 Die wirtschaftliche Stabilisierung und Sicherung der bestehenden
bedarfsnotwendigen Krankenhäuser und
 die Verhinderung einer unkontrollierten Insolvenz einzelner Standorte
mit unabsehbarer Auswirkung auf die (Notfall-)Versorgung der
Bevölkerung.
„Wenn jetzt seitens des Bundes nicht gehandelt wird, liegt die Verantwortung
für einen kalten Strukturwandel und die Folgen für die Patientenversorgung klar
bei der Bundesregierung. Es besteht die Gefahr, dass aus rein finanziellen
Gründen bewährte Krankenhausstandorte aufgegeben werden und eine Lücke in
der Versorgung entsteht, die dann später mit erheblichem Aufwand wieder
geschlossen werden muss“, so Dr. Hartmut Münzel, Vorstandsvorsitzender der
KGRP.
Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) ist der Dachverband der
Krankenhausträger in Rheinland-Pfalz und vertritt die Interessen von 85 Krankenhäusern mit rund
26.000 Betten. Über 900.000 Patientinnen und Patienten werden jährlich in den rheinland-pfälzischen
Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Hinzu kommen jährlich mehr als 80.000 ambulante
Operationen. Die Kliniken sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz mit
rund 58.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nähere Informationen zu den Aufgaben der
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz unter www.kgrp.de.
ViSdP: Andreas Wermter, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V

Quelle: KGRP, 29.06.2023

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