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Krankenhausreform darf die Qualität der Weiterbildung nicht gefährden

Qualität der Facharzt-Weiterbildung: Zukunftsfähige Finanzierung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gefordert (Bundesärztekammer).



Level-1i stellen keine Krankenhäuser im klassischen Sinn dar. Bei ihnen sollen gemäß der integrierten Versorgung vor allem die ambulante Behandlung mit Allgemeinmedizin und Pflege im Vordergrund stehen. An der Notfallversorgung sollen diese Häuser nicht teilnehmen.
Das hätte zur Folge, dass junge Ärztinnen und Ärzte weder die Notfallversorgung noch spezialisierte Medizin kennenlernen. Die Facharztweiterbildung sieht
allerdings aus gutem Grund vor, dass bestimmte Kompetenzen in den einzelnen
Bereichen ausgeführt werden. Nur so können die Krankenhäuser ihren
Weiterbildungsauftrag erfüllen. Dass sich der Bund mit diesen Fragen
beschäftigt, zeigt einmal mehr, wie sehr die Krankenhausreform an der Realität
vorbei geht. Die Fragen der ärztlichen Weiterbildung fallen ausschließlich in
die Hand der Länder und werden von den Ärztekammern als Träger der
berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte gestaltet. Wenn sich der Bund
jetzt mit seinen Vorstellungen in die ärztliche Weiterbildung einmischt, stellt
das nichts anderes als einen massiven Eingriff in die ärztliche
Selbstverwaltung dar.

Die für die Krankenhausreform Verantwortlichen sollten sich vielmehr darüber
Gedanken machen und Lösungen finden, wie die Weiterbildung im stationären und
ambulanten Sektor künftig extra vergütet wird und nicht an den wirtschaftlichen
Ertrag des Krankenhauses gebunden ist. Wir erleben immer wieder, dass die
Qualität der Weiterbildung durch den finanziellen Druck leidet. Wir brauchen
eine zukunftsfähige Finanzierung für die Weiterbildung sowohl im ambulanten als
auch im stationären Bereich.

Quelle: Bundesärztekammer, 29.06.2023

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