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Weitere Korrekturen an Krankenhausreform-Plänen gefordert

Die Level sind für das Gelingen der Krankenhausreform nicht notwendig (Bayerisches Staatsministerium f. Gesundheit und Pflege).



Bayern fordert weitere Korrekturen an den Plänen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für die Krankenhausreform. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte am Donnerstag nach den Bund-Länder-Gesprächen in Berlin: „Die heutigen Gespräche haben Fortschritte gebracht. Der Bund hat sich auf die
Länder zubewegt. Das begrüße ich natürlich – und Bayern wird weiter konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten, wie wir das schon von Anfang an getan haben.“

Der Minister ergänzte: „Aber natürlich haben die Länder einige rote Linien
erneut verdeutlicht. So halte ich weiterhin das Festhalten an den Leveln für
falsch – und dagegen werde ich mich vehement einsetzen. Die Level sind für das
Gelingen der Krankenhausreform nicht notwendig und verfassungsrechtlich höchst
problematisch und lassen befürchten, dass daran mittelfristig weitere
Restriktionen für die Kliniken verbunden werden sollen. Wie soll auf diese
Weise eine Krankenhausreform gelingen, die in der Fläche mitgetragen wird? Ich
halte auch nichts davon, wenn der Bund nunmehr unter Verweis auf die dadurch
angeblich geschaffene Transparenz für die Patientinnen und Patienten nach
eigenen Kriterien einseitig Level festlegen und eine daran orientierte
Einteilung der Kliniken veröffentlichen will. Das schafft keine Transparenz,
sondern sorgt unnötig für Verwirrung. Ich fordere daher
Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die Level-Idee komplett aufzugeben.
Es ist mehr als enttäuschend, dass diese essentielle Forderung der Länder aus
dem einhellig gefassten GMK-Beschluss von Mitte Mai gänzlich ignoriert wird.“

Holetschek verwies zugleich auf Fortschritte bei den Beratungen: „Die heute in
der Sitzung vorgestellten Zwischenergebnisse der vom Bund in Auftrag gegeben
Modellierung müssen nunmehr validiert werden – und auch wir werden die
Ergebnisse analysieren. Auf den ersten Blick scheint aber klar: Mit diesen
vorläufigen Ergebnissen als Basis können wir arbeiten. Ich begrüße es, dass
hier nun eine erste Datengrundlage geschaffen wurde – auch, wenn wir sie uns
schon vor Monaten gewünscht hatten. Die Analyse muss aber noch weiter
verfeinert werden. Wir müssen sehen, dass wir flächendeckend eine gute
Versorgung der Menschen sicherstellen können. Dazu kann auch die
Entbürokratisierung beitragen – darüber haben wir heute gesprochen, aber ich
bin der Überzeugung, dass hier mehr möglich ist.“

Der Minister ergänzte: „Enttäuschend ist auch, dass der Bund sich in einigen
anderen wesentlichen Punkten nicht bewegt hat. Klar ist doch: Die Reform kann
nur mit zusätzlichem Geld und ausreichender Zeit gelingen. Aber weder will der
Bund Geld für die Sicherung der Kliniken während der Transformation in die Hand
nehmen, noch den Kliniken und den Ländern mehr Zeit für die Konvergenzphase
geben. Heute hat der Bundesgesundheitsminister klargestellt, dass es über die
versprochenen Energiekostenhilfen hinaus kein zusätzliches Geld für die
Krankenhäuser gibt. Das kann angesichts der wirtschaftlichen Situation der
Kliniken aber ziemlich rasch zu Insolvenzen führen, sodass einige Krankenhäuser
die Reformphase wohl gar nicht erst erleben werden. Ich appelliere an die
Bundestagsfraktionen, die Krankenhäuser hier nicht im Stich zu lassen. Dass der
Bundesgesundheitsminister davon ausgeht, dass jede vierte Klinik Pleite gehen
kann, zeigt doch nur, dass er jetzt schnell bei der Betriebskostenfinanzierung
handeln muss.“

Der Minister betonte: „Ich habe heute den Bundesgesundheitsminister überdies
noch einmal aufgefordert, sich intensiv der Pflegepersonalthematik anzunehmen.
Denn der Mangel an Pflegepersonal ist doch der Knackpunkt! Wir brauchen hier
dringend Lösungen, wie wir die Pflegekräfte in den Kliniken halten können und
weitere gewinnen können – ohne die Menschen am Bett ist die ganze Reform
nutzlos. Und auch die Ärzteschaft und andere Beteiligte müssen frühzeitig in
die Reformüberlegungen einbezogen werden.“

Holetschek ergänzte: „Bei den Leistungsgruppen müssen noch etliche offene
Punkte geklärt werden. Klar ist: Eine Festlegung der Leistungsgruppen und deren
Qualitätsvoraussetzungen allein durch den Bund hat keine verfassungsrechtliche
Grundlage. Hier muss ein Konsens zwischen Bund und Ländern hergestellt werden.
Im neuen Eckpunktepapier ist die Länderbeteiligung viel zu vage formuliert.
Fakt ist aber doch: In Wirklichkeit tragen die Länder die Verantwortung für die
Umsetzung der Reform und die damit verbundenen Konsequenzen für die Versorgung
der Bevölkerung, bei der Festlegung der maßgeblichen Parameter der Reform
werden jedoch ihre Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten stark
beschnitten. Das kann so nicht funktionieren!“

Der Minister ergänzte: „Auch die Länderöffnungsklauseln sind im neuen
Eckpunktepapier nicht ausreichend dargestellt. Hier ist von
‚bundeseinheitlichen Kriterien‘ die Rede. Entscheidender Maßstab muss aber doch
sein, ob das Land ohne die Einbeziehung der betroffenen Klinik eine Gefährdung
der Versorgung sieht oder nicht. Zudem sollen Ausnahmen nur befristet möglich
sein und auch noch in einem aufwändigen Verfahren evaluiert werden. Im
Klartext: So werden durch die Hintertür die für die Versorgung essentiellen
Öffnungsklauseln so unattraktiv wie möglich gemacht. Dem können wir so nicht
zustimmen!“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium f. Gesundheit und Pflege, 01.06.2023

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