Entgeltfortzahlung: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Caritas sind kein Tarifvertrag
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch im kirchlichen Arbeitsrecht, da die AVR Caritas in nicht zulässiger Weise von den gesetzlichen Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes abweichen... (Bundesarbeitsgericht).
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