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Hybrid DRG haben großes Potenzial für einen Wandel in der Gesundheitsversorgung

Der SpiFa begrüßt die zügige Umsetzung der Hybrid-DRG inkl. Abrechnungslösungen (Pressenachricht).



Kurz vor Jahresabschluss hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Hybrid-DRG-Verordnung vorgelegt und dabei viele Fragen offengelassen: denn konkrete Details der Umsetzung waren in der Verordnung nicht geregelt. Nach der Veröffentlichung der weiteren Ausführungsbestimmungen für die spezielle sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V durch die gemeinsame Selbstverwaltung Anfang Apri I blieb weiterhin die Frage offen, wie Fachärztinnen und Fachärzte, welche die gesetzliche Möglichkeit der Direktabrechnung nutzen
wollen, dies auch zeitnah tun können.
Robert Schneider, Hauptgeschäftsführer des Spi Fa, wünscht sich bei der Ambulantisierung
nun endlich einen Tritt aufs Gaspedal: "Bei der Erweiterung des
Leistungskataloges, der sachgerechten Kalkulation der Leistungen und einer bürokratiearmen
Umsetzung für die Fachärztinnen und Fachärzte fordern wir endlich
mehr Tempo. Im von SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog
finden sich mehr als 5. 000 Leistungen, die - insbesondere auch im internationalen
Vergleich - ambulantisierbar wären. Für den SpiFa steckt in den HybridDRG
ein großes Potenzial für einen deutlichen Wandel in der Gesundheitsversorgung.
Diese Chance müssen Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung endlich
vollumfänglich nutzen."
[...]

Quelle: Pressenachricht, 24.04.2024

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