Niedersächsische Krankenhäuser protestieren gegen Verpflichtung zur Einstellung von Stationsapothekern /> Az. L 5 KR 170/15 und L 5 KR 260/16: Laut Urteilen des Bayerischen Landessozialgerichtes stehe es nicht im Belieben der gesetzlichen Krankenkassen, sich einen bestimmten Gutachter oder Gutachterdienst auszuwählen />
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