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Bundesgesetzlicher Vergütungsrahmen 2023 reicht nicht mehr aus für eine sichere Patientenversorgung mydrg.de





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Bundesgesetzlicher Vergütungsrahmen 2023 reicht nicht mehr aus für eine sichere Patientenversorgung

Bundesvorgaben behindern auskömmliche Krankenhausfinanzierung (Bayerische Krankenhausgesellschaft).



Unterfinanzierung der Krankenhausversorgung 2023 durch Bundesvorgaben – Kurzfristige Unterstützung durch bayerischen Hilfsfonds. Traditionell ist die Zusammenarbeit der Krankenhäuser in Bayern mit den Krankenkassen im Freistaat vertrauensvoll. Doch die Partner der Selbstverwaltung sind weitgehend
abhängig von Bundesvorgaben, die eine auskömmliche Finanzierung nicht mehr sicherstellen. In diesem Jahr durften die Erlöse je Behandlungsfall lediglich um 2,32 % steigen – deutlich unterhalb der Inflationsrate.

„Für das kommende Jahr einigte sich die Bayerische Krankenhausgesellschaft mit
der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen über einen Anstieg von 4,37 %, der
exakt dem Höchstwert entspricht, den der Bundesgesetzgeber maximal ermöglicht“
so Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.

„Damit ist es den Kliniken nicht ansatzweise möglich, die Inflationskosten aus
2022 und 2023 auszugleichen. Wir verstehen nicht, warum der
Bundesgesundheitsminister damit die Kliniken im nächsten Jahr in die
Existenznot treibt und die Ökonomisierung weiter verschärft, während er
öffentlich andere Dinge verspricht.“ so Engehausen nach Abschluss der
Verhandlungen in München.

Für Bayerns Kliniken verschärft sich der wirtschaftliche Druck durch die
Bundesvorgaben weiter. Aus Sicht der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG)
wäre es sinnvoll gewesen, ein reduziertes Behandlungsvolumen bei etwas höheren
Behandlungskosten je Patienten mit den Krankenkassen verhandeln zu dürfen, um
den Mengendruck aus den Kliniken zu reduzieren; zu Gunsten der Qualität in der
Patientenversorgung und der Arbeitssituation der Beschäftigten. Doch diese
bisher im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit wurde kurzfristig vom
Bund untersagt, wodurch den Kliniken in Bayern ein dreistelliger
Millionenbetrag verloren geht.

„Der Bundesgesundheitsminister handelt entgegen seinem eigenen Versprechen, die
Kliniken aus dem Hamsterrad vieler Behandlungsfälle herausführen zu wollen,
sondern treibt das fatale Spiel nächstes Jahr sogar verstärkt weiter“
beschreibt der BKG-Geschäftsführer die Problemlage für 2023 und ergänzt: „Wir
befürchten nun, dass die Kliniken nächstes Jahr unter verstärktem Druck stehen,
zur wirtschaftlichen Existenzsicherung mehr Behandlungen durchführen zu
müssen“.

Und es droht sogar weiteres Ungemach. Bayerns Krankenhausverantwortliche
erwarten für die Tarifverhandlungen ab Frühjahr 2023 höhere Forderungen seitens
der Gewerkschaften, die die Klinikträger gern ihren engagierten Beschäftigten
auch zugutekommen lassen würden. „Aber für Gehaltsentwicklungen haben wir
keinerlei Gegenfinanzierung für 2023 über die laufenden Betriebskosten.“ so
Engehausen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beziffert die Unterfinanzierung bundesweit
auf etwa 15 Mrd. Euro. Ein Teil dieser Betriebskosten-Unterfinanzierung soll
durch einen Hilfsfonds vom Bund von bis zu 6 Mrd. Euro ausgeglichen werden.

„Wir warten jedoch noch immer auf klare Regelungen, wie die 6 Milliarden Euro –
davon knapp 1/6 für Bayern – bei den Kliniken ankommen sollen“, mahnt
BKG-Geschäftsführer Engehausen an. „Wir befürchten, dass ein spürbarer Teil der
vorgesehenen Mittel aufgrund komplizierter Detail-Bedingungen für die Kliniken
letztlich verloren geht.“

Ein Lichtblick ist in dieser kritischen Lage eine ergänzende Hilfe des
Freistaates Bayern für die Krankenhäuser, die nun zugesagt wurde.
„Erfreulicherweise wird der Freistaat den bayerischen Kliniken zur Seite
springen und einen Teil der Betriebskostenlücke mit einem 100 Millionen
Euro-Paket ausgleichen, für deren auskömmliche Finanzierung eigentlich der Bund
die Verantwortung trägt“, so der BKG-Geschäftsführer.

„Diese Hilfe vom Freistaat ist für Bayerns Kliniken nach oben hin auf 2
Millionen Euro pro Krankenhausträger gedeckelt und in der Umsetzung einfach und
verständlich ausgestaltet. Wir erhoffen uns, dass mit dieser akuten Hilfe die
Versorgung gerade im ländlichen Raum in Bayern und für manche spezialisierte
Klinik wie beispielsweise auch Kinderkrankenhäuser besser abgesichert ist.“

„Die steigenden Behandlungszahlen und eine enorme Personalknappheit belasten
die Krankenhäuser weiterhin bundesweit und auch in Bayern“ so Engehausen.

„Wir werden aber alles tun, um auch in diesem Winter die Versorgung in Bayern
verlässlich sicherzustellen. Der bayerische Hilfsfonds hilft dabei. Wichtig ist
aber, dass schnellstmöglich der Bund wieder für eine verlässliche Finanzierung
der Kliniken sorgt, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. Dies kann
nicht mit Hinweisen auf eine mögliche spätere Krankenhaus-Reform auf die lange
Bank geschoben werden.“ so Engehausen abschließend.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von etwa 190
Krankenhausträgern mit über 360 Krankenhäusern und insgesamt ca. 75.000 Betten
in Bayern. Etwa 3 Millionen Patient:innen werden jährlich in den bayerischen
Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Zusätzlich versorgen die Kliniken
im Freistaat über 2,5 Mio. ambulante Notfallpatient:innen. Die bayerischen
Krankenhäuser erbringen hierfür das gesamte Leistungsspektrum der medizinischen
und pflegerischen Versorgung.

Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber Bayerns.
Über 210.000 Menschen der verschiedensten Berufe beziehen ihr Einkommen von
bayerischen akutstationären Krankenhäusern, davon über 30.000 Ärzte sowie knapp
80.000 im Pflegedienst sowie etwa 100.000 in weiteren Berufen und
Tätigkeitsbereichen im Krankenhaus. Etwa 13.000 Auszubildende in der Pflege
sowie etwa 2.300 in einer Vielfalt von weiteren Ausbildungsberufen werden in
den Kliniken im Freistaat ausgebildet.

(Stand: 3/2022; Quelle: Statistisches Bundesamt Destatis sowie BKG)

Quelle: Bayerische Krankenhausgesellschaft, 23.12.2022

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