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Bekenntnis der Bayerischen Staatregierung zu notwendigen Investitionen werde begrüßt

Wichtige Investitionszusagen in Bayerns Krankenhäuser in Zeiten unsicherer Finanzierung der Versorgung durch den Bund (Bayerische Krankenhausgesellschaft).



Mit den heute vom Ministerrat beschlossenen Investitionen für die bayerischen Krankenhäuser in Höhe von 646 Millionen Euro können aus dem diesjährig beantragten Investitionsbedarf der Kliniken nach Einschätzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) die wichtigsten Vorhaben abgesichert werden.

„Wir sind dankbar, dass der Freistaat in den nächsten fünf Jahren zusätzlich
mit jährlich 20 Millionen Euro konkrete Krankenhausvorhaben im ländlichen Raum
unterstützt und die Lücke bei den Betriebskosten, für die eigentlich der Bund
zuständig ist, mit einem Landeshilfsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro
abmildert.“ so der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft
(BKG) Roland Engehausen nach der heutigen Sitzung des Ministerrates und
ergänzt: „Der akute und künftige Investitionsrahmen der Kliniken konnte in
konstruktiven Gesprächen fair mit dem Freistaat besprochen werden.“

Besonders wichtig ist für die BKG daher die heutige Botschaft, dass die
künftige Erhöhung der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf eine
Milliarde Euro jährlich in Aussicht gestellt wird.

„Die Erhöhung der Investitionsmittel für die Krankenhäuser im Freistaat auf das
Niveau der mehrfach gutachterlich festgestellten auskömmlichen
Investitionsquote ist eine langjährige Forderung der BKG. Mit der
‚Krankenhausmilliarde‘ für den Erhalt und die Weiterentwicklung der
Klinikstrukturen in Bayern wäre dies in Bayern als erstes Bundesland überhaupt
vollständig erreicht. Sowohl im medizinisch-technischen Bereich, in der
Gebäudesubstanz und im Bereich der Innovationen für die Klimaneutralität als
auch für moderne Patientenzimmer und Ausbildungsstätten in den Kliniken werden
diese Mittel dringend benötig“ bewertet der BKG-Geschäftsführer die heutige
Botschaft der bayerischen Staatsregierung.

Damit ist die stationäre Versorgung in Bayern aus Sicht des
BKG-Geschäftsführers aber noch nicht gesichert: „Aufgrund der bereits aktuell
enormen Defizite in der laufenden Versorgung und eine völlig ungewisse
Betriebskostenfinanzierung ab 2024 bleiben massive Zukunftssorgen.“

Bereits seit 2022 fehlt ein verlässlicher Inflationsausgleich bei der regulären
Betriebskostenfinanzierung trotz nachgewiesener Kostensprünge. Stündlich erhöht
sich nach der laufenden „Defizituhr“ auf der BKG-Homepage für bayerische
Krankenhäuser der Verlust um nahezu 143.000 Euro, wobei die aktuellen
Hilfsfonds-Gelder bereits berücksichtigt sind.

„Doch wenn die Hilfsgelder Anfang 2024 ohne eine Berücksichtigung der
nachgewiesenen Kostensteigerungen seit 2022 bei den regulären Betriebskosten
auslaufen, werden nächstes Jahr bundesweit Massen-Insolvenzen von Klinken
unvermeidlich sein und auch nicht mehr spurlos an Bayern vorbeiziehen.“ warnt
Engehausen.

Die BKG fordert daher, dass bei der angestrebten Einigung auf Eckpunkte für
eine große Krankenhaus-Reform eine verlässliche Finanzierung einschließlich der
Inflationswirkungen berücksichtigt sein muss. Nach Überzeugung der BKG kann
ansonsten diese umfassende und sehr aufwändige Reform nicht erfolgreich sein,
um die Strukturen in Bezug auf den zukünftig erhöhten Behandlungsbedarf
aufgrund des demografischen Wandels und der weniger verfügbaren Fachkräften
anzupassen.

Die Bundesregierung muss aus Sicht der BKG ihre strikte Verweigerungshaltung
bei der Finanzierungsfrage endlich ablegen und auf die mit klaren Fakten
belegten Forderungen der Kliniken, die von allen Bundesländern unterstützt
werden, verbindlich eingehen.

„Eine Krankenhausreform ohne Sicherstellung einer auskömmlichen
Betriebskostenfinanzierung ab 2024 wäre unweigerlich zum Scheitern verurteilt
und würde die Sicherstellung der Versorgung unmittelbar gefährden“, betont
Engehausen.

Quelle: Bayerische Krankenhausgesellschaft, 04.07.2023

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