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Bundesweite Versorgungsstandards durch die Krankenhausreform schaffen

Krankenhausreform: Versorgungsqualität auf gleiche Standards heben (GKV-Spitzenverband).



Die geplante Krankenhausreform birgt die Chance, zukünftig bundesweit die Versorgungsqualität auf gleiche Standards zu heben und die Leistungserbringung neu zu strukturieren. Ein bedarfsorientiertes und qualitätsgesichertes Versorgungsangebot für sämtliche Versicherte ist möglich. Die Vorschläge der
Regierungskommission gehen in diese Richtung. Umgesetzt könnten so die
Krankenhausversorgung und –vergütung stabilisiert und sektorenübergreifend
organisiert werden.

Bundesweit einheitliche Versorgungsstandards für eine qualitätsgesicherte und
bedarfsgerechte Versorgung
Die Bund-Länder-Gruppe wird in einem ersten Schritt die zukünftig geltenden
Versorgungsleistungen näher ausarbeiten. Ziel sollte es sein, dass die
Versicherten auf dem Land und in der Stadt die passende Versorgung finden und,
je nach medizinischer Indikation, schnell und niedrigschwellig in die richtige
Versorgungsstruktur gelangen.

„Damit die Krankenhausversorgung in Stadt und Land auch morgen noch gut ist und
qualitativ besser wird, müssen wir jetzt die Veränderungen gemeinsam angehen.
Dafür müssen Bund und Länder, Krankenhäuser und Krankenkassen an einem Strang
ziehen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Die
Definition bundesweit gültiger Versorgungsleistungen ist der richtige Einstieg
in die Krankenhausreform. Wir sorgen damit für einheitliche Standards und
verabschieden uns von Gelegenheitsversorgung und Doppelvorhaltungen. Die eigene
Überlebenswahrscheinlichkeit darf nicht länger davon abhängen, ob eine
Krebserkrankung in einem zertifizierten Zentrum behandelt wird oder nicht. Wir
müssen jetzt damit beginnen, eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte
Krankenhausstruktur für die Patientinnen und Patienten aufzubauen“, ergänzt
Stoff-Ahnis.

Ohne Veränderung geht es nicht
In ihrer heute vorgestellten Auswirkungsanalyse zeigt die Deutsche
Krankenhausgesellschaft, dass das Konzept der Regierungskommission
weitreichende Auslegungsspielräume bietet. Hier bedarf es dringend einer
gemeinsamen Auswirkungsanalyse mit Blick auf die zu beschließenden
Reformeckpunkte und den anstehenden Transformationsprozess. Wir erwarten von
allen Akteuren die Bereitschaft zur Veränderung. Die Versorgungsstrukturen
müssen so umgewandelt werden, dass sie den Patientinnen und Patienten in der
jeweiligen Versorgungssituation dienen. Dass der Status quo – nachweisbare
Qualitätsunterschiede bei steigenden Kosten – keine Option ist, sollte allen
klar sein. Der GKV-Spitzenverband als Teil der Selbstverwaltung steht bereit,
um seine Expertise und Erfahrung in die Arbeit an den Eckpunkten mit
einzubringen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 13.02.2023

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