Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Weitere Anpassungen für das Berichtsjahr 2019 /> Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung u.medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG) />

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Die Hessische Krankenhausgesellschaft fordert Abschaffung ungerechtfertigter Strafzahlungen an die Krankenkassen

Die Hessische Krankenhausgesellschaft fordert Abschaffung ungerechtfertigter Strafzahlungen an die Krankenkassen (Pressemitteilung).



Für jede Krankenhausrechnung, die einen Fehler enthält, müssen nun Krankenhäuser an die Krankenkasse 300 Euro Strafe zahlen. Hintergrund ist das Ende 2019 verabschiedete MDK-Reformgesetz, nach dem jede durch eine MDK-Prüfung ausgelöste Änderung des Rechnungsbetrages - und sei es auch nur einen Cent - eine Strafzahlungdes Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst. Besonders unverständlich ist, dass die Gründe, die
zu der Rechnungsänderung geführt haben, gänzlich unberücksichtigt bleiben. Diese völlig unverständliche Regelung führt dazu, dass Krankenhäuser auch Strafe zahlen müssen, wenn sie ihrer
sozialen Fürsorge nachkommen. So passiert es regelhaft, dass die ambulante Versorgung und Behandlung im
Anschluss an die stationäre Behandlung nicht sichergestellt werden kann und Patienten deswegen länger im
Krankenhaus verbleiben müssen. Für Krankenhäuser ist dies ein selbstverständlicher menschlicher Akt, offenbar
jedoch nicht in den Augen des Gesetzgebers. Die längere Verweildauer wird nämlich „gesetzeskonform“ vom
Medizinischen Dienst als vermeintliche Fehlbelegung quittiert, dass eine Rechnungsänderung und die
Strafzahlung auslöst.

Nein, so bitte nicht!

Deswegen fordert die Hessische Krankenhausgesellschaft, dass die Strafzahlungen umgehend zurückgenommen
werden. Es kann nicht ernsthafter Wille des Gesetzgebers sein, dass Krankenhäuser, die ihrer sozialen Fürsorge
nachkommen, im Nachhinein dafür bestraft werden. Tatsächlich fehlt es häufig an der notwendigen Anschlussversorgung,
weil Pflege- oder Rehaplätze nicht sofort verfügbar sind. Ein Zustand, für den die Krankenhäuser nicht
verantwortlich gemacht und erst recht nicht bestraft werden können.
Das MDK-Reformgesetz ist eine weitere Fehlentwicklung, wie viele weitere krankenhausfeindliche politische
Entscheidungen der letzten Jahre. Es ist Zeit ein Zeichen zu setzen. Ein Zeichen gegen die negative Grundhaltung
gegen Krankenhäuser und seine Mitarbeiter, die jeden Tag im Jahr mit hoher Verantwortung und Motivation ihre
Arbeit verrichten.

Schluss damit!

Sie können mithelfen, an diesem Missstand etwas zu verändern. Unterstützen Sie uns, in dem Sie uns Ihre Stimme
geben. Mit Ihrer Stimme erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages
dieses Gesetz ändern. Die nächste Möglichkeit hierzu bietet das derzeit in der Beratung befindliche
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz.

Für Ihre Stimme gehen Sie auf unsere Homepage https://www.hkg-online.de/
Gleich jetzt, die Zeit drängt!

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger
in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000
Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser
in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im
Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.

Quelle: Pressemitteilung, 21.02.2020

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