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DKG zum Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der GKV

DKG zum Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der GKV - Initiative pro Innovation (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers, die Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens zu erhalten und zu stärken. Im Rahmen der laufenden Gesetzgebung will das Ministerium die Möglichkeit schaffen, eigene
Entscheidungen zu innovativen, gesellschaftlich relevanten Leistungen zu
treffen, auch wenn die Selbstverwaltung nicht tätig wurde, oder aber zu einem
negativen Entscheid gekommen sein sollte. Zudem gibt es Korrekturbedarf im
Hinblick auf häufig medizinisch nicht sachgerechte Gerichtsentscheidungen über
Innovationen.

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Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 11.01.2019

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