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Kliniken in ihrer derzeit hoch angespannten Lage nicht im Regen stehen lassen

Kliniken in ihrer derzeit hoch angespannten Lage nicht im Regen stehen lassen (KKVD).



Zu den Plänen einer letztmaligen Verlängerung des durch die Pandemie bedingten Rettungsschirms für Krankenhäuser erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd): Die Zahl der coronainfizierten Patientinnen und Patienten
in den Kliniken hat einen Rekordwert erreicht. Gleichzeitig ist der Krankenstand beim Personal durch die aktuelle Infektionswelle so hoch, dass 75 Prozent der Krankenhäuser
ihre Allgemeinstationen nicht mehr vollständig betreiben können. Doch die
Pandemiepolitik der Bundesregierung entkoppelt sich aktuell komplett von der
Realität in den Kliniken.

Es ist völlig unverständlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit die
Ausgleichszahlungen an Kliniken für pandemiebedingte Minderbelegung nur noch
bis zum 18. April verlängern will. Die Ankündigung, dass dies die letzte
Verlängerung sein soll, blendet völlig aus, dass der weitere Pandemieverlauf
auch mit Blick auf den kommenden Herbst und Winter gänzlich unvorhersehbar
ist.

Die Politik darf die Krankenhäuser in dieser hoch angespannten Lage nicht im
Regen stehen lassen. Sie muss den Kliniken Planungssicherheit geben und daher
die Ausgleichszahlungen bis zum 30. Juni 2022 verlängern. Zur kurzfristigen
Liquiditätssicherung sollte außerdem der Pflegeentgeltwert ab Mai auf 250 Euro
erhöht werden.

Um die von den Pandemiefolgen auch wirtschaftlich hart gebeutelten
Krankenhäuser mittelfristig zu stabilisieren, ist es zudem notwendig, bei dem
Ganzjahresausgleich 100 Prozent der Erlöse des Referenzjahres 2019 zu
berücksichtigen. Bei den bisherigen 98 Prozent erwarten zwei Drittel der
Kliniken, dass sie am Ende mit roten Zahlen abschließen werden.

Die finanziellen Hilfen dienen den Krankenhäusern zur aktuellen
Liquiditätssicherung und nicht etwa als Zusatzfinanzierung, da sie im
Ganzjahresausgleich wieder verrechnet werden.“

Quelle: KKVD, 25.03.2022

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