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Konzept Notfallreform ist praxisfremd und untauglich

Koordiniertes Miteinander von Notaufnahme, Bereitschaftspraxis und Vertragsärzten empfehlenswert (Bayerische Landesärztekammer).



Die Regie­rungs­kom­mis­sion für eine moderne und beda­rfs­ge­rechte Kran­ken­haus­ver­sor­gung, die schon mit der Kran­ken­haus­re­form heftige Kritik erntete, stellte ihre Empfeh­lung für eine Reform der Notfall- und Akut­versorgung in Deut­sch­land vor. „Diese Notfall­re­form ist praxis­fremd und untaug­lich, um die
unge­steu­erte Inan­spruch­nahme von Notauf­nah­men in Klini­ken und Bereit­schaft­s­pra­xen zu regu­lie­ren. Flächen­de­ckende Inte­grierte Notfall­zen­tren (INZ) sollen demnach die Lösung sein“,
kriti­sierte Dr. Gerald Quit­te­rer, Präsi­dent der Baye­ri­schen
Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK).

Das Konzept der Regie­rungs­kom­mis­sion sieht vor, dass an Klini­ken der
Notfall­stufe 2 eine Bereit­schaft­s­pra­xis von Montag bis Frei­tag von 14 bis
22 Uhr und an Klini­ken der Notfall­stufe 3 sogar rund um die Uhr besetzt sein
soll. Darüber hinaus sollen auch an Klini­ken der Notfall­stufe 1, da wo es
regi­o­nal erfor­der­lich ist, Bereit­schaft­s­pra­xen daue­r­haft 24 Stun­den
an sieben Tagen einge­rich­tet werden. Außer­dem soll der Bereit­schafts­dienst
der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gun­gen inklu­sive Fahr­dienst eben­falls rund
um die Uhr, also auch während der Praxi­s­öff­nungs­zei­ten, ange­bo­ten
werden. „Müs­sen jetzt Ärztin­nen und Ärzte ihre Praxen schlie­ßen, um am
Bereitschafts­dienst teil­neh­men zu können?“, fragt sich Quit­te­rer. Das sei
eine unsin­nige Idee und vermut­lich der Inten­tion geschul­det, den
Bereit­schafts­dienst für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten „attrak­tiv“ zu
gestal­ten.

„Es sollte viel­mehr eine struk­tu­rierte medi­zi­ni­sche Erstein­schät­zung
genutzt werden, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in die für sie geeig­nete
Versor­gungs­struk­tur – Notauf­nahme, Bereit­schafts­dienst oder
vertrag­s­ärzt­li­che Versor­gung – zu leiten und auch den Zeit­punkt der
Versor­gung fest­zu­le­gen, die häufig nicht sofort erfol­gen muss. Es gilt
insbe­son­dere Bedarf und Bedürf­nisse nicht zu verwech­seln, um die
ärzt­li­chen Kapa­zi­tä­ten für die Akut- oder Notfälle adäquat einset­zen zu
können“, schlägt der baye­ri­sche Ärzte­kam­mer­prä­si­dent vor.

Ein Blick auf bereits beste­hende und prak­ti­ka­ble Struk­tu­ren eines
koor­di­nier­ten Mitein­an­ders von Notauf­nahme, Bereit­schaft­s­pra­xis und
Vertrag­s­ärz­tin­nen und -ärzten unter Anwen­dung einer Erstein­schät­zung
kann dabei als Empfeh­lung für die Kommis­sion dienen.

Quelle: Bayerische Landesärztekammer, 11.05.2023

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