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Länder kommen erneut ihrer Pflicht zur Krankenhaus-Finanzierung nicht nach

Ausbleibende Investitionskostenfinanzierung ist ein wesentlicher Grund für den kalten Strukturwandel (DKG).



Die Bundesländer sind auch im zweiten Pandemiejahr 2021 nicht ihrer Pflicht zur auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachgekommen. Das ergibt die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene jährliche „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und
Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“. Dem ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro standen demnach nur rund 3,3 Milliarden tatsächlich geleistete
Zahlungen gegenüber. Im Vorjahr lag das Verhältnis bei rund 6,1 zu 3,2
Milliarden.

Das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der
Kliniken setzt sich damit fort. Die Bundesländer sind gesetzlich dazu
verpflichtet, die Kosten für Investitionen der Krankenhäuser in tatsächlicher
Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Gebäude,
Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. „Gerade Digitalisierung und
klimagerechter Umbau stellen die Krankenhäuser in den kommenden Jahren vor
große finanzielle Herausforderungen. Die ausbleibende
Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten
Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz. Die Politik muss hier dringend
umdenken, vor allem, wenn sie es mit Digitalisierung und Klimaschutz
ernstmeint“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Für das von starker Inflation geprägte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung
einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro. „Die
Politik muss Wort halten, dass kein Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen
schließen wird, wie es Minister Lauterbach im Oktober versprochen hat.
Ausbleibende Investitionskostenfinanzierung ist ein wesentlicher Grund für den
kalten Strukturwandel mit seinen zahlreichen wirtschaftlich bedingten
Klinikschließungen. Wir müssen zu einer kontrollierten Krankenhausplanung
zurückkehren“, so Gaß.

Die Bestandsaufnahme ist als Anlage beigefügt.

Quelle: DKG, 15.02.2023

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