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Online-Transparenzverzeichnis für die Krankenhäuser

Geplanter Krankenhausatlas biete Versicherten und Einweisenden wichtige Orientierungshilfen zur Behandlungsqualität (vdek).



Anlässlich der heute von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Pläne zur Umsetzung des Transparenzverzeichnisses für Krankenhäuser im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Wir unterstützen die Pläne des Bundesgesundheitsministers, den Versicherten auf einem Onlineportal ein Transparenzverzeichnis mit umfassenden Informationen über die Behandlungsqualität eines Krankenhauses bereitzustellen. Geplant sind fortlaufende verständliche interaktive Informationen darüber, an welchem Krankenhausstandort in Deutschland welches Leistungsangebot (Leistungsgruppen) mit welcher Häufigkeit und welcher fachärztlichen und pflegerischen Ausstattung erbracht wird. Darüber hinaus soll der sogenannte Krankenhausatlas patientenrelevante Qualitätsergebnisse wie Komplikationsraten, Mortalitätsraten etc. enthalten. Positiv ist auch die geplante Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen (von der Grundversorgung bis Maximalversorgung) als Orientierungshilfe für die Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.

Mehr Verbindlichkeit nötig
Doch es gibt noch einige Knackpunkte. Unverständlich bleibt zum Beispiel, warum das Transparenzverzeichnis nur einen kleinen Ausschnitt der zugrunde liegenden Daten zur Qualitätsmessung veröffentlichen soll. Außen vor bleibt beispielsweise, ob wirklich alle Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen erfüllt wurden oder ob die Länder von den angedachten Ausnahmenregelungen bei den Qualitätskriterien Gebrauch gemacht haben. Problematisch ist zudem, dass die Meldungen der Krankenhäuser nicht überprüft werden und diese sich daher nur schwerlich plausibilisieren lassen. Insgesamt könnten damit die Erwartungen an das Transparenzverzeichnis in der Theorie und Praxis auseinanderklaffen. Hier ist also mehr Verbindlichkeit erforderlich.

Wichtig wäre auch, dass aus dem Transparenzverzeichnis deutlich wird, welche Expertise gerade auch Kliniken haben, die dem Level I (Grundversorger) zugeordnet werden. Für Standardeingriffe sind sie oft durchaus geeigneter als Maximalversorger.

Problematisch bleibt für uns Ersatzkassen zudem der Umsetzungsweg. Wenn das BMG als verantwortlicher Betreiber des Transparenzverzeichnisses auftritt, sollte es sich auch an den Kosten beteiligen, da das IQTIG ein durch Versichertengelder finanziertes Institut der Selbstverwaltung ist.“

Quelle: vdek, 13.09.2023

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