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Rheinland-Pfalz: Krankenhausinvestitionsprogramms 2024 völlig unzureichend

Krankenhausinvestitionsprogramm 2024: Auskömmliche Investitionsförderung der RLP-Krankenhäuser in weiter Ferne (KGRP, PDF, 133 kB).



„Das Finanzvolumen des heute von Staatsminister Clemens Hoch vorgestellten Krankenhausinvestitionsprogramms 2024 ist völlig unzureichend. Mit einer mageren Steigerung des Fördervolumens um 3,5 Mio. Euro werden noch nicht einmal die inflationsbedingten Kostensteigerungen ausgeglichen. Preisbereinigt stellt die Landesregierung damit zum wiederholten Male weniger Investitionsmittel für den Bau von OP-Abteilungen und Bettenhäusern zur Verfügung. Mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform, die im Krankenhaus angestrebten Umweltziele sowie zum Abbau des Investitionsstaus fehlt im Investitionsprogramm eine verlässliche Perspektive“, so
das gemeinsame Fazit des Vorstandsvorsitzenden der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Dr. Hartmut Münzel, sowie des KGRP-Geschäftsführers Andreas Wermter heute in Mainz.

Die KGRP sieht zwar die Bemühungen von Minister Hoch, die Gesamtsumme der
Fördermittel jährlich in kleinen Schritten zu erhöhen. Im Vergleich zu anderen
Bundesländern mit ähnlicher Struktur stagniert das Investitionsvolumen aber auf
niedrigem Niveau. Dem Förderbedarf der Krankenhäuser wird mit dem
Gesamtinvestitionsvolumen 2024 in keiner Weise Rechnung getragen. Es liegen
Anträge von 48 Krankenhäusern mit jeweils einem Investitionsvolumen über 2,5
Millionen Euro vor, die nicht in das Investitionsprogramm 2024 aufgenommen wurden.
„Statt hier endlich einmal durchzustarten, tritt Rheinland-Pfalz – immerhin ein „Geber“-
Land im Länderfinanzausgleich - weiter auf die Investitionsbremse“, so
Geschäftsführer Wermter.
„Wie wir – und bemerkenswerterweise auch die Bundesregierung – leider Jahr um Jahr
immer wieder feststellen müssen, kommt die Landesregierung ihrer Verpflichtung zu
einer auskömmlichen Investitionsförderung der Krankenhäuser bei weitem nicht nach“,
kritisiert Dr. Münzel. „Mit dem jetzigen Investitionsvolumen i.H.v. 145,5 Mio. Euro ist
das Fördervolumen gegenüber dem Jahr 2002 nur geringfügig angehoben worden. Eine
zwischenzeitliche Verdoppelung der Baupreise wird ignoriert. Sogar die sparsamen
Krankenkassen finanzieren seit 2002 mindestens 50 Prozent mehr im
Betriebskostenbereich.“
Zum Investitionsbedarf
Zur auskömmlichen Förderhöhe besteht in der Wissenschaft Einvernehmen, dass für
zukunftsfähige Versorgungsstrukturen in den Krankenhäusern eine Anhebung der
Investitionsförderung auf ein Niveau von 8 Prozent der Gesamterlöse der
Krankenhäuser erforderlich ist (sogenannte Krankenhausinvestitionsquote).
„Diese erforderliche und angemessene Krankenhausinvestitionsquote wurde durch
verschiedene wissenschaftliche Expertisen bestätigt. Aktuell liegt die
Seite 2 von 4 der Pressemitteilung der KGRP vom 27.02.2024
Investitionsquote in Rheinland-Pfalz immer noch bei lediglich 2,7 Prozent und
damit auch weit unter dem Bundesdurchschnitt von 3,1 Prozent“, hebt
Geschäftsführer Wermter hervor.
Die von allen Experten geforderte Erhöhung der Fördermittel bedeutet für RheinlandPfalz mehr als eine Verdoppelung der jährlichen investiven Fördermittel auf 357 Mio.
Euro pro Jahr für Modernisierungen und Neubauten in den Krankenhäusern in
Rheinland-Pfalz.
Flankierende Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung der Reformbestrebungen
der Bundesregierung im Krankenhausbereich sind für die KGRP ebenfalls nicht
erkennbar.
Die von Prof. Lauterbach angekündigte Revolution im Krankenhausbereich mit
umfassenden Reformen wird zwangsläufig strukturelle Änderungen im
Krankenhausbereich zur Folge haben, so dass zukünftig ein erheblicher zusätzlicher
Investitionsbedarf von mindestens 500 Mio. Euro nur für das Land Rheinland-Pfalz
entsteht.
„Investitionsprozesse erfordern ihre Zeit und müssen frühzeitig eingeleitet werden.
Denn auch hier gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Und Rheinland-Pfalz
scheint bisher noch nicht einmal den Weckruf gehört zu haben“, so Geschäftsführer
Wermter.
Klimagerechte Modernisierung der Krankenhäuser
Mit der klimagerechten Modernisierung der Krankenhäuser kommen weitere
herausfordernde Aufgaben auf die Gesundheitspolitik zu. Angesichts eines ohnehin
bestehenden massiven Investitionsstaus in den Kliniken sind ein Klimaschutzfonds
und ein groß angelegtes Investitionsprogramm erforderlich, mit dem die
Krankenhäuser ihre oft veraltete Technik auf einen modernen Stand bringen können.
Krankenhäuser haben einen extrem hohen Energiebedarf. Über Jahrzehnte konnten sie
aufgrund der ausbleibenden Investitionskostenfinanzierung nur das Nötigste
modernisieren. Das rächt sich unter den stark gestiegenen Energiepreisen heute auch
in finanzieller Hinsicht. Energetisch moderne Krankenhäuser können zudem einen
großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die KGRP sieht das Land in der Verpflichtung,
die Krankenhäuser in diesem Wandlungsprozess mit einer auskömmlichen
Investitionsfinanzierung zu unterstützen.
Wichtig sei es, auch Akzente zur Krisensicherheit in der energetischen Versorgung von
Krankenhäusern zu setzen, um z.B. eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
zumindest perspektivisch zu erreichen. „Auch hierzu vermissen wir Ansätze im
Investitionsprogramm“, so Dr. Münzel.
Investitionsstau und bürokratische Hemmnisse
Wenn Gesundheitsminister Hoch jedes Jahr ausführt, dass angeblich alle
bewilligungsfähigen Anträge der Krankenhäuser auch tatsächlich gefördert werden, und
damit kein Investitionsstau im Land bestehe, verkennt dies leider die Realität. So
können die allermeisten Krankenhäuser die vom Land verpflichtend geforderte
Eigenbeteiligung aufgrund von zunehmenden Defiziten bei den Krankenkassen-Erlösen
für die Betriebskosten nicht mehr leisten. Die Refinanzierung der vom Land erwarteten
Eigenbeteiligung an den Investitionskosten von derzeit mindestens 10 Prozent ist den
Kliniken damit nicht möglich. Es verwundert nicht, dass infolge dessen die
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Krankenhäuser auch keine Anträge stellen, da diese den Anforderungen des Landes
nicht genügen können. Eine repräsentative Umfrage der KGRP im letzten Quartal 2023
bestätigte das Bild der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser im Land, das sich
bereits seit Monaten abzeichnet: 71 Prozent - und damit nahezu drei Viertel der Kliniken
rechnen 2023 mit einem Jahresfehlbetrag. Für 2024 gehen nahezu zwei Drittel der
Krankenhäuser (64 Prozent) von einer weiteren Verschlechterung des
Jahresergebnisses aus. Kliniken stellen daher Investitionen immer wieder zurück.
Auch die Antragsbürokratie beim Land verzögert schnelle Investitionsentscheidungen
und deren Umsetzung. Von der Antragsstellung bis zum ersten Spatentisch dauert es
viele Jahre, so dass ursprüngliche Planungen zwischenzeitlich überholt oder nicht mehr
finanzierbar sind.
„Auch wenn anzuerkennen ist, dass mit den zusätzlichen Geldern des Zukunftsfonds
und des Strukturfonds Projekte der Digitalisierung und Strukturveränderungen im
Krankenhausbereich gefördert werden und das Land die Kliniken hier sehr gut
unterstützt, bietet das vorgelegte Investitionsprogramm 2024 leider keine Lösungen zur
nachhaltigen Bewältigung dieser Herausforderungen“, stellen Dr. Münzel und Wermter
abschließend fest.
Sie formulieren daher folgende Forderungen der KGRP:
Die Landesregierung muss nun schnellstmöglich einen Modernisierungsprozess im
Krankenhausbereich einleiten. Die KGRP schlägt hierfür einen 5-Punkte-Plan vor:
1. Das jährliche Investitionsvolumen muss sofort verdoppelt werden.
2. Zum kurzfristigen Abbau des bereits bestehenden massiven Investitionsstaus im
Bereich Krankenhausbau muss neben dem regulären Investitionsprogramm
ein Sonderfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro eingerichtet werden.
3. Es sind ein Klimaschutzfonds und ein groß angelegtes
Investitionsprogramm erforderlich, mit dem die Krankenhäuser ihre oft
veraltete Technik auf einen modernen Stand bringen und energetisch moderne
Krankenhäuser ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
4. Die Eigenbeteiligung der Krankenhäuser an den Investitionskosten von derzeit
mindestens 10 Prozent ist ein wesentlicher Hemmschuh für notwendige
Modernisierungsmaßnahmen. Sie kann von Krankenhäusern mangels
Refinanzierung nicht mehr geleistet werden und muss daher sofort
entfallen.
5. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren muss modernisiert und durch einen
Abbau der erheblichen bürokratischen Hürden deutlich erleichtert und
beschleunigt werden.
Seite 4 von 4 der Pressemitteilung der KGRP vom 27.02.2024
Hintergrundinformationen zur Krankenhausfinanzierung:
o Die Versorgung der Menschen mit Gesundheitsleistungen ist eine öffentliche
Aufgabe der Daseinsvorsorge, für die das Land und die Kommunen die
gesetzliche Verantwortung tragen.
o Auskömmliche Investitionsmittel sind eine politische und rechtliche
Verpflichtung (aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz) des Landes, um
innovative und zukunftsfähige Strukturen im Krankenhausbereich zu erhalten
bzw. aufzubauen.
o Die Krankenhäuser werden „dual“ finanziert. Das bedeutet, dass die Länder
gesetzlich verpflichtet sind, auskömmliche Investitionsmittel für KrankenhausNeubauten bzw. -infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten
werden von den Krankenkassen im Wesentlichen über Fallpauschalen (sog.
DRG – Diagnosis Related Groups) getragen.
o Aufgrund der bundesweit sehr niedrig bemessenen Investitionsmittel von Seiten
der Länder müssen die Krankenhäuser notwendige finanzielle Mittel für die
Modernisierung ihrer Infrastruktur aus den Betriebskosten erwirtschaften. D.h.,
sie müssen Gewinne erzielen, um erforderliche Investitionen zu tragen. Dies
erhöht den Druck auf das Personal und führt zu einer finanziellen Schieflage
vieler Krankenhausträger.

Quelle: KGRP, 27.02.2024

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