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Sachverständigenrat erneuert Forderung nach einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft

Sachverständigenrat erneuert Forderung nach einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen).



Angesichts der aktuellen Diskussion um die Schließung von Kliniken bekräftigt der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) seine Forderung nach einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Der Ratsvorsitzende und Mediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach verweist auf das SVR-Gutachten 2018, das eine umfassende Analyse der
Krankenhausversorgung enthält. Er betont:
„Das Patientenwohl – und das heißt vor allem: die Qualität der Versorgung – sollte
das oberste Kriterium sein, wenn es um die Standorte und die Größe von Krankenhäusern geht. Kliniken erbringen nachweislich viele Leistungen besser und sicherer,
wenn sie diese häufig durchführen, personell gut aufgestellt sind und auch für
Komplikationen optimal gerüstet sind. Das gilt für die Notfallversorgung etwa von
Herzinfarkten oder Schlaganfällen ebenso wie für spezialisierte Operationen und ist
wissenschaftlich gut belegt. Das Krankenhaus um die Ecke ist nicht automatisch das
bestgeeignete. Auch wenn die Wege sich etwas verlängern, sind die Ergebnisse
nicht selten besser. Vor allem in heute überversorgten Ballungsgebieten könnte
durch die Konzentration auf leistungsstarke, gut ausgestattete Krankenhausabteilungen den Patientinnen und Patienten eine noch höhere Qualität angeboten
werden. Wir haben uns bewusst nicht auf Zahlen festgelegt, aber Umwandlungen
und Schließungen von nicht bedarfsnotwendigen Kliniken sind im Interesse besserer
Versorgungsqualität sinnvoll.“
Der stellvertretende Ratsvorsitzende und Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang
Greiner ergänzt zu den Rahmenbedingungen: „Im europäischen Vergleich ist die
Zahl der Krankenhausbetten in Deutschland sehr hoch, nicht zuletzt in Ballungsgebieten. Viele Leistungen könnten auch ambulant erbracht werden, was nicht nur
effizienter sein kann, sondern oft auch dem Wunsch der Patientinnen und Patienten
Sachverständigenrat zur
Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen
– Der Vorsitzende –
53107 Bonn
Tel. +49 (0)228 99 441-2461
svr@bmg.bund.de
www.svr-gesundheit.de
Bonn / Berlin, 16. Juli 2019
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entspricht.“ Er sieht auch die Bundespolitik am Zug: „Mit dem sogenannten Strukturfonds hat der Gesetzgeber ein sinnvolles Instrument für den Kapazitätsabbau
geschaffen. Der Fonds unterstützt die Umwandlung und Schließung von Kliniken. Er
sollte finanziell gestärkt werden und stärker auf die Schließung ganzer Krankenhäuser in überversorgten Regionen wie zum Beispiel manchen Großstädten
abzielen. Auch sollten die PKV-Versicherten an der Finanzierung des Strukturfonds
beteiligt werden.“
Der Rat hat 2018 ein umfangreiches Gutachten zur bedarfsgerechten Steuerung der
Gesundheitsversorgung vorgelegt. Darin empfiehlt er für den Krankenhaussektor –
neben der Reform der Krankenhausplanung und einer Stärkung des Strukturfonds –
auch Reformen der Investitions- und Betriebskostenfinanzierung der Kliniken. Ein
weiterer Fokus liegt auf einer stärker bundeslandübergreifenden Planung. „Die
Krankenhausplanung ist Sache der Länder, wir können uns aber eine koordinierende
Rolle des Bundes vorstellen, gerade bei hochspezialisierten, bundeslandübergreifend wichtigen Zentren. Im Gegenzug könnte der Bund Steuermittel für die
Reform der Krankenhauslandschaft bereitstellen“, fasst Prof. Gerlach zusammen.
Der Rat empfiehlt in seinem Gutachten zudem, die Planung der Krankenhäuser
stärker zusammen mit der Planung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
durchzuführen und sie zu einer leistungsorientierten Planung weiterzuentwickeln, die
bestimmte Behandlungen plant und weniger die Bettenzahl. „Wir dürfen die Krankenhausplanung nicht länger isoliert sehen. Die sektorenübergreifende Planung gehört
ganz oben auf die politische Agenda“, fasst Prof. Gerlach die Stoßrichtung des Rates
zusammen: „Im Sinne des Patientenwohls geht es um eine hochwertige,
flächendeckende Gesundheitsversorgung aller Menschen in Deutschland.“
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
gilt als renommiertestes Gremium wissenschaftlicher Politikberatung im deutschen
Gesundheitswesen. Das aktuelle Gutachten des Rates „Bedarfsgerechte Steuerung
der Gesundheitsversorgung“ ist abrufbar unter www.svr-gesundheit.de, eine
gemeinsame Erklärung der Sachverständigenräte Gesundheit und Wirtschaft zur
Krankenhausversorgung unter https://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=643

Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 16.07.2019

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