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Tarifverständigung am Universitätsklinikum Dresden

Verdi und das Universitätsklinikum Dresden haben sich auf ein Tarifergebnis 2023 für das nicht-ärztliche Personal verständigt (Pressenachricht).



Für nicht-ärztliches Personal waren wirksame Regelungen zur Vermeidung von Überlastsituationen einigungsfähig. Vereinbart wurden eine Inflationsausgleichsprämie und eine Anhebung der Tabellenentgelte um fünf Prozent. Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und das Universitätsklinikum
Carl Gustav Carus Dresden haben sich auf ein Tarifergebnis 2023 für das
nicht-ärztliche Personal verständigt. Demnach wird es vorbehaltlich der
Gremienzustimmung am Universitätsklinikum nicht nur Entgeltsteigerungen geben,
sondern auch tarifliche Reglungen zur Entlastung.Damit konnten deutlich
verbesserte Einkommens- und Arbeitsbedingungen für das Jahr 2023 vereinbart
werden.

Künftig gelten am Universitätsklinikum fest definierte Belastungsgrenzen, die
zum Beispiel das Verhältnis Pflegeaufwand zum notwendigen Pflegepersonal
definieren. Können diese nicht eingehalten werden, erhalten die Beschäftigten
einen tariflichen Belastungsausgleich in Höhe von 15 Prozent. Darüber hinaus
wurden im Haustarifvertrag weitere belastende Situationen definiert und für die
Zukunft geregelt. „Wichtig war es uns, nach den Jahren der Pandemie nicht nur
Schadensbegrenzung zu betreiben, sondern wirksame Angebote zur Vermeidung von
Überlastsituationen zu unterbreiten“, so Prof. Michael Albrecht, Medizinischer
Vorstand des Universitätsklinikums. „Dazu gehören ein erweitertes Poolkonzept
sowie ein Konzept für so genannte Stabilitätsdienste auf freiwilliger Basis mit
attraktiv vergüteter Arbeitszeit. Damit können wir in definierten Bereichen
zukünftig auf kurzfristige Personalausfälle oder besondere
Belastungssituationen reagieren, ohne dass die Mitarbeitenden in der Situation
auf sich gestellt sind.“

Zudem erhalten alle Vollzeitbeschäftigten im nicht-ärztlichen Dienst eine
Inflationsausgleichsprämie von 2.000 Euro netto, Beschäftigte in Teilzeit
jeweils anteilig. Ebenfalls einigungsfähig war eine Steigerung der
Tabellenentgelte zum 1. Oktober 2023 um fünf Prozent. „Wir haben in den Jahren
der Pandemie sehr intensiv mit unseren Mitarbeitenden kommuniziert und nun mit
dem Tarifvertrag an entscheidenden Stellen auf deren Bedürfnisse reagiert“, so
Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand des Universitätsklinikums. „Wir glauben,
damit eine gute und vor allem praktikable Lösung für alle Beteiligten gefunden
zu haben und gehen nun optimistisch in die Abstimmung mit den entsprechenden
Gremien.“

Die Laufzeit des Haustarifvertrages endet am 31. Dezember 2023. Danach werden
sich die Tarifparteien wieder an den Tisch setzen.

Quelle: Pressenachricht, 10.02.2023

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