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TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz zu den Möglichkeiten der Datennutzung im Gesundheitswesen

TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz zu den Möglichkeiten der Datennutzung im Gesundheitswesen (Pressemitteilung).



Ein Statement von Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, zu den Möglichkeiten der Datennutzung im Gesundheitswesen. Sie lieben Filme? Ich persönlich habe eine Schwäche für Krimis. Follow the Money - Die Spur des Geldes etwa lautet der Titel einer
Wirtschaftskrimi-Serie, die glaubhaft vermittelt, dass man die Täter stets über die Spur des Finanzflusses aufspüren kann. Helfen äquivalent Gesundheitsdaten
Versorgungsbedarfe aufzuspüren? Als Krankenkassenvertreter ist das für mich
absolut plausibel: Durch Krankenhausaufenthalte, den Kontakt mit Haus- und
Fachärzten sowie mit Apothekern entsteht eine Vielzahl von Abrechnungsdaten der
Versicherten.

Durch die intelligente Verknüpfung verschiedener Quellen und deren Analyse
können diese zu Abrechnungszwecken gesammelten Daten jedoch auch Aufschluss
über das aktuelle Versorgungsgeschehen geben und direkt zu dessen Verbesserung
dienen.

Individualisierte Vorsorge dank Routinedaten
"Der Spur des Geldes (bzw. der Daten) folgen" könnte also im Kontext der
Gesetzlichen Krankenversicherung bedeuten, Erkenntnisse für eine optimale,
sichere und zeitgemäße Gesundheitsversorgung zu sammeln und Innovationen zu
entwickeln. Wenn wir beispielsweise im Anschluss an eine Rückenoperation eine
Rechnung erhalten, ist es zu spät, um effektive Vorsorge zu betreiben. Denn
angesichts entsprechender Krankschreibungen, Termine beim Orthopäden oder
Physiotherapeuten hätten wir schon früh auf hilfreiche Angebote aufmerksam
machen und Spezialisten in einem Rückenzentrum unserer Partner empfehlen
können.

Aktuell ist es Krankenkassen aber nicht möglich, auf Basis von individuellen
Daten, Angebote zu machen, die direkt dem Versichertenwohl kommen. Schon an
diesem Beispiel wird deutlich, dass wir durch das Nicht-Nutzen von
Gesundheitsdaten große Chancen, ja echte Hilfe, liegen lassen. Und es ist eine
der maßgeblichen Forderungen der Techniker Krankenkasse (TK) diese Möglichkeit
im Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu öffnen.

Krankenkassen sollten Daten auch zur Forschung nutzen dürfen
Noch während der letzten Legislaturperiode hat der Gesetzgeber den dringenden
Handlungsbedarf zur erfolgreichen Digitalisierung des Gesundheitswesens erkannt
und die Grundlage geschaffen, Gesundheitsdaten künftig auch für
Forschungszwecke nutzen zu können. Laut dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
sollen die Abrechnungsdaten der Krankenkassen künftig pseudonymisiert in einem
Forschungsdatenzentrum gesammelt und Nutzungsberechtigten zur Verfügung
gestellt werden. Es ist unverständlich, dass Krankenkassen noch keinen Zugang
zu diesen Daten erhalten sollen - allein schon, weil Daten, die in einem
solidarisch finanzierten System erhoben werden, auch zugunsten des
Allgemeinwohls genutzt werden sollten.

Tagesgenaue Dokumentation von Diagnosen ist notwendig
Um die Versorgung auf Basis von Routinedatenauswertungen zu optimieren,
bräuchten Krankenkassen zudem die Möglichkeit, sektorenübergreifend
Behandlungspfade- und Sequenzen zu analysieren. Um die Möglichkeiten der
Auswertung zu verbessern, ist es außerdem notwendig, die gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsdaten aufzuheben und alle Diagnoseangaben
sektorenunabhängig tagesgenau zu dokumentieren.

Datensparsamkeit und Zweckbindung blockieren die Digitalisierung
Nun ruhen auf der Ampelkoalition große Hoffnungen, da sie sich im
Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, die Sozialversicherung zu
entbürokratisieren und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu verabschieden.
Dieses Vorhaben wird von der TK ausdrücklich begrüßt. Es gilt dabei, einen
sicheren, rechtlichen Rahmen für äußerst sensible Daten zu schaffen, der aber
eine moderne, datengestützte Gesundheitsversorgung im Sinne der Versicherten
zulässt. Das bedeutet aber auch, Maximen der "Datensparsamkeit" und
"Zweckbindung" müssen diskutiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden, da
sie nicht mehr im Einklang stehen mit der Zielsetzung, die Digitalisierung des
Gesundheitswesens zu fördern. Darauf hatte bereits der Sachverständigenrat
(SVR) im März des vergangenen Jahres aufmerksam gemacht. Die elektronische
Patientenakte (ePA), die bereits seit Januar 2021 allen gesetzlich Versicherten
zur Verfügung gestellt wird, ist die ideale Sammelstelle dieser sensiblen
Daten.

Die DSGVO ermöglicht sehr viel mehr
Der Blick auf andere europäische Länder, wie Frankreich oder Estland zeigt
zudem, dass auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) viel mehr möglich
ist. So wird in der DSGVO in Artikel 9 auf die besondere Bedeutung von
Gesundheitsdaten hingewiesen. Allerdings unterliegt die Gesetzliche
Krankenversicherung nicht nur den Vorgaben der DSGVO, sondern sie ist, neben
bundesrechtlichen Vorgaben, zusätzlich an datenschutzrechtliche Regelungen auf
Länderebene, gebunden. An dieser Stelle sind Reformen wichtig, die einen
sicheren, einheitlichen Rahmen für die sensiblen Gesundheitsdaten schaffen,
aber deren wissenschaftliche und versorgungsverbessernde Nutzung dennoch
ermöglichen.

Sicheres Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist maßgeblich
Fazit: In einer zunehmend digitalisierten Welt haben Daten eine immer größere
Bedeutung, auch für die Gesundheitsversorgung. Gesundheitsdaten zeigen Chancen
auf, Vorsorge und Therapie auf einem noch höheren Niveau gewährleisten zu
können. Ziel muss sein, dass unserem gesamten Gesundheitssystem mehr Daten in
Echtzeit vorliegen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Daten auf Basis
eines sicheren und modernen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes wissenschaftlich
analysiert und intelligent verknüpft werden dürfen, um Versorgung individueller
und innovativer zu gestalten. Hierfür gilt es, rechtliche Anpassungen
vorzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung, 17.02.2022

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