Az. B 1 KR 9/16 R: Aufrechnung eines überzahlten Betrages kann durch die Krankenkasse auch im Wege der Sammelüberweisung (Sammelrechnung) durchgeführt werden
Az. B 1 KR 9/16 R: Aufrechnung eines überzahlten Betrages kann durch die Krankenkasse auch im Wege der Sammelüberweisung (Sammelrechnung) durchgeführt werden (Medizinrecht RA Mohr).
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