Fusion der Neusser Krankenhäuser St. Alexius und St. Josef hat psychiatrische Versorgung verbessert /> Krankenversicherung zieht Sozialkassen ins Minus />

Az. B 3 KR 34/12 R: Erstreckt sich ein vom Arzt aufgestellter Behandlungsplan über mindestens 24 Stunden und ist dies medizinisch vertretbar, liegt eine stationäre Behandlung unabhängig von deren späterer tatsächlicher Dauer vor mydrg.de





account_balance

Az. B 3 KR 34/12 R: Erstreckt sich ein vom Arzt aufgestellter Behandlungsplan über mindestens 24 Stunden und ist dies medizinisch vertretbar, liegt eine stationäre Behandlung unabhängig von deren späterer tatsächlicher Dauer vor

Az. B 3 KR 34/12 R: Erstreckt sich ein vom Arzt aufgestellter Behandlungsplan über mindestens 24 Stunden und ist dies medizinisch vertretbar, liegt eine stationäre Behandlung unabhängig von deren späterer tatsächlicher Dauer vor (Pressebox).

« Fusion der Neusser Krankenhäuser St. Alexius und St. Josef hat psychiatrische Versorgung verbessert | Az. B 3 KR 34/12 R: Erstreckt sich ein vom Arzt aufgestellter Behandlungsplan über mindestens 24 Stunden und ist dies medizinisch vertretbar, liegt eine stationäre Behandlung unabhängig von deren späterer tatsächlicher Dauer vor | Krankenversicherung zieht Sozialkassen ins Minus »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige