Az. B 3 KR 34/12 R: Erstreckt sich ein vom Arzt aufgestellter Behandlungsplan über mindestens 24 Stunden und ist dies medizinisch vertretbar, liegt eine stationäre Behandlung unabhängig von deren späterer tatsächlicher Dauer vor
Az. B 3 KR 34/12 R: Erstreckt sich ein vom Arzt aufgestellter Behandlungsplan über mindestens 24 Stunden und ist dies medizinisch vertretbar, liegt eine stationäre Behandlung unabhängig von deren späterer tatsächlicher Dauer vor (Pressebox).