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Einführung des OPS 8-98h spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst - eine erste Bilanz

Entwicklungen nach Einführung des OPS 8-98h (spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst) - eine erste Bilanz Palliativmedizinischer Dienste in Bayern (Thieme Connect).



Hintergrund DRG-abhängige Zusatzentgelte bilden aktuell eine wichtige Finanzierungsgrundlage der in Krankenhäusern tätigen, multiprofessionellen Palliativdienste. Neben dem Zusatzentgelt (ZE 60) des OPS 8-982 besteht seit
Januar 2017 die Möglichkeit, über den neu eingeführten OPS 8-98h
krankenhausindividuelle Zusatzentgelte abzurechnen. Eine wesentliche Neuerung
war hierbei, dass im Gegensatz zum OPS 8-982, für dessen Erlös eine
Mitbetreuung des Patienten von mindestens sechs Stunden pro Woche und eine
Mindestbehandlungsdauer von sieben Tagen erforderlich ist, der Wochenbezug
zugunsten einer gestaffelten, aufwandsbezogenen Vergütung fallengelassen
wurde.
[...]

Diskussion [...]
1. Vergütung des OPS 8-98h: Die Höhe der aktuellen krankenhausindividuellen
Zusatzentgelte ist für eine kostendeckende Finanzierung der PMD nicht
ausreichend.

2. Abrechenbarkeit des OPS 8-98h in kleineren Krankenhäusern: Der neue
Komplexcode scheint gegenwärtig für kleinere Häuser wenig attraktiv zu sein.

3. Multiprofessionalität der PMD: Die Einschränkung der erlösrelevanten
Leistungen auf die im OPS definierten Berufsgruppen ist für eine den
Patientenbedürfnissen entsprechende Palliativversorgung nachteilig.

Quelle: Thieme Connect, 28.02.2020

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