Luzerner Kantonsrat segnet Spital-AG ab /> Ausgleichszahlungen für Kliniken abhängig vom Inzidenzwert />

Az. S 15 KR 67/18: Der nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgelegte Ausschluss für ein Nachreichen von prüfungsrelevanten Unterlagen spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren sei nicht anwendbar mydrg.de





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Az. S 15 KR 67/18: Der nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgelegte Ausschluss für ein Nachreichen von prüfungsrelevanten Unterlagen spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren sei nicht anwendbar

Az. S 15 KR 67/18: Der nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgelegte Ausschluss für ein Nachreichen von prüfungsrelevanten Unterlagen spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren sei nicht anwendbar (Urteilsbegründung).

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