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Az. VI ZR 67/15: Unterlassene Behandlung kann auch dann ein Behandlungsfehler sein, wenn ihr Unterlassen zum Zeitpunkt der Behandlung lediglich medizinischen Standards zuwiderläuft

Az. VI ZR 67/15: Unterlassene Behandlung kann auch dann ein Behandlungsfehler sein, wenn ihr Unterlassen zum Zeitpunkt der Behandlung lediglich medizinischen Standards zuwiderläuft (Anwalt).

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