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Datenschutz im Gesundheitswesen: Neutrale Clearingstelle für den Datenaustausch zwischen Spitälern und Krankenkassen soll verpflichtet werden, medizinische Angaben nicht für andere Zwecke als die Rechnungsprüfung zu verwenden

Datenschutz im Gesundheitswesen: Neutrale Clearingstelle für den Datenaustausch zwischen Spitälern und Krankenkassen soll verpflichtet werden, medizinische Angaben nicht für andere Zwecke als die Rechnungsprüfung zu verwenden (Neue Zürcher Zeitung).

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