B 1 KR 1/23 R: Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM unterstützt die Verschlüsselung
Az. B 1 KR 1/23 R: Zahlungsfrist und daraus resultierende Folgen bei Zahlungsverweigerung einer Krankenkasse (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 1/23 R: Zahlungsfrist und daraus resultierende Folgen bei Zahlungsverweigerung einer Krankenkasse (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 1/23 R: Das systematische Verzeichnis der ICD-10 ist bei Widersprüchlichkeiten maßgeblich für die Kodierung (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 281/21 KH: Die zutreffende Sepsis-Kodierung richtet sich nach den zeitlichen Gültigkeiten der Definitionen in den Klassifikationen und den Kodierrichtlinien (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 503/20: Allein medizinische Besonderheiten des Einzelfalls können eine vollstationäre operative Behandlung bei Kategorie 1-Leistungen des AOP-Katalogs rechtfertigen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 746/20: Kein Zurückbehaltungsrecht der Krankenkassen für NRW-Krankenhausabrechnungen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 597/19: Fehlender Pflegebericht nicht ausschlaggebend für Beurteilung einer Verweildauerüberschreitung, wenn andere Unterlagen diese begründen (Urteilsbegründung).
Az. S 83 KR 6783/19: Bei Aufrechnung ohne (S)MD-Gutachten verzichtet die Krankenkasse auf die Durchführung des Prüfverfahrens und behauptete Erstattungsansprüche (Medizinrecht Saarland).
Krankenhäuser müssen sachdienliche Unterlagen fristgerecht zur Verfügung stellen (Medcontroller).
Az. S 39 KR 342/22 KH ER: Keine Anordnung aufschiebender Wirkung bei Widerspruch gegen die Festsetzung einer Aufschlagszahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V (Gerichtsbeschluss).
Az. S 39 KR 342/22 KH ER: Strittige Aufschlagszahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V auch für geprüfte Krankenhausfälle mit Aufnahmedatum vor dem 01.01.2022? (Urteilsbegründung).
Beweislast für den Zugang von Unterlagen beim MDK (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 9/21 R: Nach der PrüfvV 2014 sind nachgereichte Behandlungsunterlagen im Verfahren durch eine materielle Ausschlussfrist präkludiert (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/21 R und B 1 KR 43/20 R: Zur Präklusionswirkung der PrüfvV bei Fristversäumnis (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 43/20 R: BSG zur rechtzeitigen Absendung angeforderter Unterlagen (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 9/21 R: Wurde die Frist zur Vorlage der angeforderten Unterlagen versäumt? (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 9/21 R: Enthält die PrüfvV 2014 eine materielle Ausschlussfrist, die Behandlungsunterlagen im Verfahren präkludiert (Terminvorschau 42/21).
Az. L 4 KR 582/16: Die 6-Wochen-Frist beginnt bei der Überprüfung unterbliebener Fallzusammenführung erst bei Eingang der zweiten Abrechnung zu laufen (Urteilbegründung).
Az. L 4 KR 985/19: Einleitung des Prüfverfahrens vor Erhalt der Rechnung hat Folgen für die Krankenkasse (BDO Legal).
Az. L 4 KR 985/19: Die Einleitung eines Prüfverfahrens vor Rechnungserhalt durch die Krankenkasse ist rechtsmissbräuchlich und löst den Zahlungsanspruch für eine Aufwandspauschale aus (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 395/16: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV 2014 enthalte keine Regelung einer materiellen Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Az. S 13 KR 244/20: Die 4-Wochen-Frist entspreche einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist (hier: Kodierung 8-890 Intensivmedizinische Komplexbehandlung und 6-002.p2 (2016) (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 4/18 (Urteilsbegründung).
Az. L1 KR 315/14: Keine Fallzusammenführung nach Wirtschaftlichkeitsgebot bei als Ausnahme von der Wiederaufnahme in Spalte 13 des Fallpauschalenkatalogs gekennzeichneter DRG (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 1 KR 315/14: Kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Abrechnung einer mit Ausnahme von der Wiederaufnahme im Fallpauschalen-Katalog gekennzeichneten DRG (Urteilsbegründung).
Stellungnahme des Marburger Bundes zum MDK-Reformgesetz (Pressemitteilung).
Az. S 8 KR 749/17: Erfordernis einer stationären psychosomatischen Krankenhausbehandlung - Konstruierter Grundsatz "Reha vor akutstationär" existiert nicht (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 72/17: Unklarheit über weitere Behandlungsplanung begründet keine Fallzusammenführung (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 476/17: Zweiseitige, zweizeitige Behandlung einer pAVK sei kein Fallsplitting entgegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes und erfordere keine Fallzusammenführung mittels Beurlaubung (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 3118/1: Vor Rechnungslegung erteilter SMD-Prüfauftrag lässt Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale entstehen (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 3133/17: Keine Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer Überprüfung der Krankenhausabrechnung (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 243/18: Keine Aufwandspauschale bei unterlassener Mitwirkung (hier: fehlende medizinische Begründung bei Verweildauer-Überschreitung) (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 326/17: Tatsächliche strukturelle Aufgabe einer IMC-Station entscheidend für die Gleichstellung zur Intensivstation hinsichtlich der Kodierbarkeit des OPS 8-980 (Urteilsbegründung).
Die Knappschaft Bahn-See sucht für ihren Sozialmedizinischen Dienst am Standort Leipzig eine Kodierfachkraft (m/w/d) (Stellenanzeige).
Az. S 21 KR 332/15: Transfusion von Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-TK sei bei onkologischen und chirurgischen Patienten unterschiedlich zu bewerten (Urteilsbegründung).
Az. S 24 KR 80/16: Transfusion von Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-TK ist bei chirurgischen Patienten und unsicherer Studienlage nicht unwirtschaftlich (Urteilsbegründung).
Saarland: Krankenhäuser weisen Vorwurf der Falschabrechnung entschieden zurück (Saarländische Krankenhausgesellschaft).
MDK-Zahlen: Krankenhäuser im Saarland haben im vergangenen Jahr 21,5 Millionen Euro zu viel abgerechnet (Saarländischer Rundfunk).
Jahresbericht 2017 zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen (MDS, PDF, 2,2 MB).
Az. L 4 KR 579/15: Doppelte Kodierung einer Reposition bei zweifach zu stabilisierender Fraktur (Vierloch-DHS plus Abstützplatte, OPS 2013: 5-794.4f und 5-794.2f) statt Material-Kombinationskode mit Osteosynthese zulässig (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 579/15: Krankenhausabrechnung - Kodierfragen (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 515/17: Keine rückwirkende Erstattung vor dem 01.01.2016 gezahlter Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 251/17: LSG Rheinland-Pfalz bestätigt nachträgliche Rückforderung einer gezahlten Aufwandspauschale aus sachlich-rechnerischer Fallprüfung bei ursprünglicher Prüfung auf kostenträchtige Prozeduren (Urteilsbegründung).
Frage der Woche: Welche Legitimation und Rechtsform hat eigentlich der Sozialmedizinische Dienst (SMD)? (DRG-Forum).
Az. L 4 KR 614/16: Toilettengang sei keine unzulässige Unterbrechung des Monitorings im Rahmen der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalles 8-981.1 (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 251/17: LSG Rheinland-Pfalz zur Rückforderung einer gezahlten Aufwandspauschale bei fehlerhafter Datenmeldung nach § 301 Abs 1 Nr 8 SGB V (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 70/16: SG Gießen zur Kodierbarkeit der Hauptdiagnose I50.13 und Abrechnung der DRG F52B (Urteilsbegründung).
Az. S 13 KR 436/16: Sozialgericht Aachen zum Verstoß der rückwirkenden Rückforderung einer Aufwandspauschale gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (Urteilsbegründung).
Die Knappschaft Bahn See sucht für den Sozialmedizinischen Dienst in Recklinghausen eine/n Fachärztin/Facharzt Innere Medizin oder Allgemeinmedizin (Stellenanzeige).
Die Knappschaft Bahn See sucht für den Sozialmedizinischen Dienst in Bergheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kodierfachkraft (w/m) (Stellenanzeige).