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Az. B 1 KR 7/15 R: Keine Verwirkung - Krankenkassen können innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltend machen

Az. B 1 KR 7/15 R: Keine Verwirkung - Krankenkassen können innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltend machen (Medizinrecht RA Mohr).

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